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04.3376 - Motion Wasserfallen: Revision Betäubungsmittelgesetz

Eingereicht von - Wasserfallen Kurt
Einreichungsdatum - 17.06.2004
Eingereicht im - Nationalrat
Stand der Beratung - Im Plenum noch nicht behandelt

Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vorzulegen. Das Gesetz soll wie folgt revidiert werden:

- Das Verbot für Cannabiskonsum, -handel, -anbau, usw. wird klar verankert.
- Die Strafen bei Cannabiskonsum werden in Bezug auf die Effizienz der Verfahren und die Wirksamkeit angepasst (z.B. progressive Bussen vor Verzeigung).
- Die 4-Säulen-Politik wird verankert mit folgenden Stossrichtungen:
- die Strafmasse für Drogenhandel, -anbau, - export, -import usw. (inkl. Cannabis) werden stark erhöht
- die Heroinabgabe wird als Schadenminderungsmassnahme und nicht als Therapie definiert. Sie bleibt grundsätzlich die einzige Betäubungsmittelabgabe, nur für heroinabhängige Personen bestimmt und für die Patienten zeitlich limitiert.
- abstinenzorientierte Therapien stehen im Vordergrund.
- Prävention wird Erfolg versprechend durchgeführt.
- das Gesetz ist auf die internationalen (rechtlichen) Bestimmungen, insbesondere auf diejenigen in den europäischen Staaten bzw. in den Nachbarländern, abzustimmen. Vorgängig zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes überprüft der Bundesrat nach neuesten (wissenschaftlichen) Erkenntnissen und von neutraler Stelle die Grundlagen, insbesondere:
- die Gefährlichkeit des Cannabiskonsums;
- die mögliche Entwicklung der Drogen (Designerdrogen usw.);
- die Wirksamkeit von Präventionsmassnahmen und Jugendschutz.
- die Wirksamkeit verschiedener Therapiemassnahmen, insbesondere bezüglich Ausstieg aus den Drogen, und erstattet Bericht.

Begründung
Am 14. Juni 2004 hat der Nationalrat zum zweiten Mal beschlossen, auf das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) nicht einzutreten. Um in einigen Punkten Klarheit zu schaffen und gewisse Stossrichtungen neu zu definieren ist es sinnvoll, das BetmG einer Revision zu unterziehen.
Der Vorschlag des Bundesrates, der am 14. Juni 2004 im Nationalrat scheiterte, ging nach Ansicht des Nationalrats von einer allgemeinen falschen Stossrichtung und der Legalisierung des Cannabis aus. Ebenso wurden die heutige Drogenpolitik und die fehlenden Informationen kritisiert.
Vorgängig zu einer erneuten Revision müssen die Grundlagen über die Gefährlichkeit des Cannabiskonsums umfassend dargestellt werden. Auch die mögliche Entwicklung der Drogen, auf die das Gesetz eine Antwort haben muss, ist darzustellen. Es ist auch bekannt, dass die Präventionsmassnahmen, z.B. was die Bereiche Alkohol und Nikotin anbelangt, aber generell auch der Jugendschutz, heute kaum Wirkung zeigen. Eine gute Prävention ist keinesfalls gesichert. Letztlich ist die Wirksamkeit aller (abstinenzorientierter) Therapien darzustellen.
In Kenntnis dieser Grundlagen ist das Gesetz zu revidieren, wobei die 4-Säulen-Politik durchaus verankert werden kann. Die einzelnen Säulen sind gegenüber der heutigen Praxis jedoch anders zu gewichten.
In der Prävention ist vorerst deren Wirksamkeit zu klären. Es geht nicht, dass Prävention verkündet wird, diese aber letztlich unwirksam ist, wie dies die Beispiele in den Bereichen Alkohol und Nikotin leider zeigen. Die Säule Prävention kann durchaus eine starke Stellung einnehmen, nur muss die Prävention dann auch wirklich greifen.
Die Säule Schadensminderung ist dahingehend zu überprüfen, dass nicht Personen unnötig in der Sucht belassen werden und alle nur erdenklichen Einrichtungen vorfinden, um ihre Sucht zu befriedigen. Die Säule Schadensminderung muss viel enger mit der Säule Therapie vernetzt werden. Die Heroinverschreibung gehört in diese Säule und nicht zur Therapie. Weitergehende Abgaben von Betäubungsmitteln an Süchtige sollen grundsätzlich nicht möglich sein. Die Heroinabgabe soll die einzige diesbezügliche Massnahme und auf Heroinsüchtige beschränkt bleiben. Kokain und weitere Drogen abzugeben macht keinen Sinn. Letztlich sind auch die sehr zahlreichen Patientinnen und Patienten in der Methadonabgabe zu überprüfen, ein Bereich, von dem kaum gesprochen wird.
Die Säule Therapie ist zu verstärken und, wie der Name sagt, in Richtung Ausstieg aus den Drogen zu konzipieren. Mit der Einführung und Ausweitung der Heroinabgaben und aus anderen Gründen sind die (abstinenzorientierten) Therapien zum Teil in grosse Schwierigkeiten geraten. Es geht darum, diesen Therapien wieder ein grösseres Gewicht zu geben. Die Heroinabgabe ist nicht als Therapie sondern als Schadenminderungsmassnahme einzustufen. Die Säulen Therapie und Schadenminderung sind eng zu vernetzen. Die Säule Repression ist in Bezug auf die Strafmasse zu verstärken. Der bekannte Bundesgerichtsentscheid, der den leichten vom schweren Fall punkto Betäubungsmitteldelikten (Handel, Verkauf, Export usw.) abgrenzt, ist durch die Erhöhung der Strafmasse bzw. weitere Änderungen zu korrigieren. Heute urteilen die Gerichte zu large, was dazu geführt hat, dass vor allem die weichen Drogen in weiten Kreisen als erlaubt angesehen wurden. An sich wären die Strafmasse im jetzigen Gesetz genügend, aber die Gerichte urteilen, nicht zuletzt aufgrund des erwähnten Bundesgerichtsurteils und wohl auch der Politik, am unteren Ende der Skala. Handel, Verkauf, Export, Import usw. sind viel strenger, mit Geldstrafen und Gefängnis/Zuchthaus zu bestrafen. Die Gerichte müssen via Gesetzgebung zu strengeren Strafen veranlasst werden. Darunter fallen selbstverständlich auch die strafbaren Handlungen im Cannabisbereich. Im Konsumbereich ist zudem die Massnahme der fürsorgerischen Freiheitsentziehung vermehrt im Sinne des Ziels des Ausstiegs aus den Drogen einzusetzen. Das Gesetz ist letztlich auf die internationalen Gegebenheiten abzustimmen. Die Schweiz ist keine Insel und darf auch keine sein. Vor allem sind die Vorschriften in den Staaten der EU zu beachten. Nur im Gleichschritt mit dem Ausland, vor allem mit den an die Schweiz angrenzenden Staaten, ist eine vernetzte Drogenpolitik erfolgreich.

Mitunterzeichnende
Amstutz Adrian, Beck Serge, Bezzola Duri, Borer Roland, Brunschwig Graf Martine, Burkhalter Didier, Dunant Jean Henri, Eggly Jacques-Simon, Engelberger Eduard, Favre Charles, Germanier Jean-René, Glasson Jean-Paul, Guisan Yves, Gysin Hans Rudolf, Haller Ursula, Hegetschweiler Rolf, Hochreutener Norbert, Humbel Näf Ruth, Hutter Jasmin, Joder Rudolf, Keller Robert, Kohler Pierre, Laubacher Otto, Leu Josef, Leutenegger Filippo, Lustenberger Ruedi, Messmer Werner, Mörgeli Christoph - Müller Philipp, Müller Walter, Müri Felix, Oehrli Fritz Abraham, Reymond André, Ruey Claude, Schenk Simon, Vaudroz René, Waber Christian, Weigelt Peter - Wobmann Walter, Zuppiger Bruno (40)

Amtliches Bulletin - die Wortprotokolle
  • Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement un projet de révision de la loi sur les stupéfiants.
Artikel modifiziert Sonnabend 5. Februar 2005 18:05, Erscheinungsdatum Dienstag 24. August 2004 15:41

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