11 - jähriges Jubiläum des "Cannabis"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das "Cannabis" Urteil, nachdem die Strafverfolgungsorgane bei "gelegentlichem Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten" von einer Verfolgung grundsätzlich abzusehen haben, jährt sich heute zum elfen Mal. Das Bundesnetzwerk Drogenpolitik bei Bündnis ’90 / Die Grünen sieht dieses Urteil noch immer nicht umgesetzt. Gerade in den südlicheren Bundesländern werden Cannabiskonsumenten selbst bei sehr geringen Mengen noch immer massiv verfolgt. Ebenfalls seien die Länder nicht der Forderung des obersten deutschen Gericht nachgekommen für eine "im wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis" zu sorgen.
"Wir hoffen auf eine Fortführung der Diskussion in der Justizministerkonferenz zum Thema geringe Menge und der damit verbundenen Entkriminalisierung", meint Max Plenert, Sprecher des BND. Das Thema wurde 2002 auf Anregung der Berliner Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) diskutiert, dann aber bis zur Fertigstellung einer entsprechenden Studie vertagt. "Nachdem diese Studie inzwischen dem Bundesgesundheitsministerium vorliegt, muss die Debatte wieder aufgenommen werden. Laut ersten Aussagen von Mitarbeitern des beauftragten Freiburger Max-Planck-Institut ist die derzeitige Rechtspraxis verfassungswidrig", so Plenert weiter.
Wichtig ist nach Meinung der bündnisgrünen Arbeitsgemeinschaft, dass der Besitz von Cannabis bis zu 30 Gramm auch nicht mehr als Straftat gewertet wird. Eine Entkriminalisierung mache nur dann Sinn, wenn die Polizei nicht bei jedem Joint einschreiten muss. Derzeit ist die Einstellung des Verfahrens nur durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht möglich. Weitere Schritte wie ein legaler und kontrollierter Verkauf von Cannabisprodukten sollten ebenfalls in diesem Zusammenhang diskutiert werden, heißt es in der Pressemitteilung abschließend.
Weitere Informationen über die erwähnte Studie finden Sie in unserer Pressemitteilung "Neue Studie zur Strafbarkeit von Cannabis fertig gestellt - Bundesnetzwerk Drogenpolitik fordert rasche Veröffentlichung" sowie auf der Homepage des Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht - Freiburg.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist unter folgender Adresse zu finden: http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv090145.html
Über das BND:
Das Bundesnetzwerk Drogenpolitik bei Bündnis 90/Die Grünen ist eine bundesweite Arbeitsgemeinschaft, die der Drogenpolitik in Partei und Öffentlichkeit neue Impulse geben und alternative Wege aufzeigen möchte.
Sprecher Max Plenert
email: max.plenert chez web.de
tel: 06256 858752
email: silke chez snafu.de
tel: 0163-8753527










