4 Säulen für eine Revision der Gesetze aus den 70ern
Diese Vision einer neuen Gesetzgebung erlaubt den Wandel von der Politik der illegalen Drogen zu einer differenzierten, alle Suchtmittel erfassenden Politik, welche die Rechte des Individuums achtet und auf Fakten beruht. Die Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Substanzen ist in unserer heutigen Gesellschaft, in der Polykonsum zum Standard geworden ist, nicht mehr angebracht. Viel sinnvoller und glaubhafter wäre es doch, das Problem nicht nur über die Substanz anzugehen, sondern über auch über den Umgang mit derselben. Hierzu bedarf es Regelungen, die der tatsächlichen Gefährlichkeit der Substanz Rechnung tragen und den Riegel beim übermässigen und unerwünschten Konsum schieben.
Dieses neue Modell, welches auch mit den Vorschlägen des Catania-Berichtes übereinstimmt, orientiert sich stark am Bericht „Von der Politik der illegalen Drogen zu einer Politik der psychoaktiven Substanzen“ der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen (EKDF) auf www.psychoaktiv.ch, welcher die Verankerung der Drogenpolitik auf 4 Säulen vorschlägt: Prävention, Schadensverminderung, Therapie, Repression.
Diese Vorschläge schliessen folgende Änderungen ein:
1. Sowohl die Straffreiheit als auch die Bestrafung des Konsums jeglicher Substanzen werden ersetzt durch eine sozialmedizinische Methode, die das Augenmerk auf problematischen Konsum und Risikogruppen richtet
2. Es findet eine Aufklärung über die gesundheitlichen Risiken des moderaten Konsums für sämtliche psychoaktiven Substanzen statt.
3. Informationen über die Wege in die Sucht und über das generelle Phänomen der Abhängigkeit.
4. Definition und Umgang bei problematischem Konsum.
5. Schadensverminderung inklusive Hilfsangeboten wie Konsum-Räumlichkeiten und anonymem Produkte-Checking.
6. Ausgedehnte Behandlungsformen inklusive Abgabeprogramme für Heroin oder entsprechende Ersatzsubstanzen, entweder alternative Opiate wie Laudanum oder andere Nicht-Opiate
7. Aufklärung und Betreuung zur Abstinenz
8. Repression gegen untolerierbaren, risikohaften Konsum wie beispielsweise beim Autofahren, bei anderen verantwortungsreichen Aktivitäten (Jagen, Lenken von Maschinen, Bussen, Zügen, Flugzeugen), bei öffentlicher Gefährdung sowie gegen Aggressivität und Gewalt, die unter dem Einfluss der Substanz entsteht. Repressiv vorzugehen ist auch gegen unerlaubten Handel, illegale Produktion, nicht deklarierten Verkauf, internationale Geschäfte und Geldwäscherei.
9. Regulierungen für den Zugang zu den einzelnen Substanzen:
a. Liberal: Freie Erhältlichkeit mit Gefahrenhinweis von Koffein, Chinin, Thein...
b. Beschränkt: Keine Erhältlichkeit unter 16 Jahren von leichter Alkoholika, Tabak, Cannabis sativa. Bei diesen Substanzen gelten einschränkende Bestimmungen für Konsum und Marketing, ein striktes Werbeverbot und eine aktive Präventionspolitik.
c. Beschränkt: Keine Erhältlichkeit unter 18 Jahren von harter Alkoholika, Cannabis indica und Glücksspiel.
d. Vereinfachter Zugriff für medizinische und pharmazeutische Zwecke auf psychotropische Substanzen wie z. B. Benzodiazepine, Methadon und andere Ersatzstoffe. Erforschung und Anwendung von weiteren galenischen Behandlungsformen
e. Verboten: Keine Erhältlichkeit von allen Substanzen, die von der Regulierung ausgenommen sind. Wachsame Beobachtung und Vorgehen gegen Handel und Konsum derselben.
Diese pragmatische Betrachtungsweise spiegelt sich nicht nur im Analysebericht der Schweizer wider, sondern ist auch durch Untersuchungen von Präventionsstellen, etliche internationale Studien sowie Erfahrungen von Fachleuten und Experten im Suchtbereich belegt.
Das mit dem oben erwähnten Modell gewährleistete Recht auf Eigenanbau und Eigenkonsum aller Drogenpflanzen im Rahmen der Regulierung (kein Handel, kein Konsum an öffentlichen Plätzen) bringt Konsumenten, Gesetzgeber und gewisse alternativ-kritische Organisationen wieder zusammen.
Das Ende des Cannabis-Schwarzmarktes
In einem regulierten Umfeld würden die Produktion die genossenschaftlich-geregelte Versorgung viele Arbeitsplätze schaffen. Durch die Löhne und die Steuern aus diesem Markt würden Milliarden von Euros in die reguläre Wirtschaft eingebracht und dieser ein Wachstum beschert. Die Cannabiskonsumenten würden nicht mehr das Gefühl haben müssen, sie seien Patienten unter Beobachtung oder Kriminelle. Es ist also elementar, den Status des Cannabis auf eine legale, geregelte Basis zu stellen. Wie aber schaffen wir den Übergang von der totalen Prohibition zu einem regulierten Markt, der zugleich den Schutz der Volksgesundheit, die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und eine sozialökonomisch positive Wirkung garantiert?
Minimalvariante: Die Entkriminalisierung
Ohne geltendes internationales Recht zu brechen oder die europäische Drogenpolitik aus der Balance zu werfen, steht es jedem Land frei, unverzüglich den Eigenkonsum von Cannabis und das Tragen von 10 Gramm, den Besitz zum privaten Gebrauch sowie die Produktion einer nachvollziehbaren Menge für den Eigenkonsum, z. B. 500 Gramm als Vorrat und 5 Pflanzen pro erwachsene Person zu tolerieren. Wie beim Tabak, muss der Konsum an öffentlichen, für Minderjährige zugänglichen Plätzen und solchen, die über keine Nichtraucherzonen verfügen, verboten bleiben. Es wäre auch angebracht, den Handel mit Samen und Stecklingen für den Eigenanbau zu tolerieren, was wiederum dem Schwarzmarkt und insbesondere dem Import markant zu Leibe rücken würde. Ebenfalls müssten die Cannabispflanze und ihre Derivate wieder in die Liste der Heilpflanzen aufgenommen werden, was eine legale medizinisch-therapeutische Anwendung erlauben würde.
Warum eine Regulierung?
Die Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums (und die Tolerierung der Eigenproduktion) ist nur eine Komponente, um diesem gesellschaftlichen Massenphänomen beizukommen, aber sie würde spürbare Wirkung zeigen: Der Cannabiskonsum könnte wieder in der Privatsphäre stattfinden, die Polizei wäre wesentlich entlastet, der soziale Druck würde abnehmen und ein konstruktiver Dialog im Gesundheitswesen möglich werden. Eins muss klar sein: Diese Massnahmen können den Schwarzmarkt zwar schwächen, aber nicht zum Verschwinden bringen. Es wird weiterhin eine „Parallelwirtschaft“ existieren, wo schmutziges Geld gewaschen wird und Produktion sowie Vetrieb unter der Herrschaft von Gangs oder kriminellen Organisationen stehen. Hinzu kommt, dass die Mehrheit der Konsumenten keine Möglichkeit hat, ihr Cannabis selber anzubauen.
Die Tolerierung von Eigenkonsum und -Anbau würde bereits vielen Konsumenten der Mittelklasse und auf dem Lande dienen. Aber wie sieht es in den ärmeren Vororten aus? Dort wäre zwar den oftmals jugendlichen Konsumenten die Jagd auf ein Stückchen Cannabis erleichtert, doch die Versuchung, zum Dealer zu werden, bleibt bestehen. Notabene springen dabei kein Steuern heraus, also auch kein Geld für Prävention. Es bedarf also einem Modell, das Regeln für Anbau, Vertrieb und Konsum schafft.
Welcher legale Status kann dem Cannabis gegeben werden?
Unser neues Modell muss auf der Einsicht basieren, dass der Konsum von Cannabis - selbst wenn dieser stets mit gewissen Risiken für den Verbraucher verbunden sein kann - toleriert werden muss, solange dieser im Privatleben stattfindet und die öffentliche Ordnung nicht gestört wird. Dies steht natürlich im Gegensatz zu gewissen kommerziellen Absichten: Bars, Tobaccos, ja sogar die Schweizer Hanfläden und die holländischen Coffeeshops geben sich zu freizügig, zu einladend. Die Hanfgegner beklagen das legitimerweise als schlechtes Signal an die Jugend, werfen dem Staat Laxheit vor und befürchten, dass bei einer zu liberalen Haltung alsbald Cannabis frei im Supermarkt verkauft würde.
Der Grundsatz des Modells sollte sein, zwischen therapeutischer und hedonistischer Nutzung zu differenzieren - denn es wäre schlichtweg eine Heuchlerei, die Millionen von Genusskiffern über eine medizinische Argumentation zu versorgen. Sowieso scheinen Apotheker und Drogisten überhaupt nicht von der Idee begeistert, plötzlich jeden Tag eine derartige Masse bedienen zu müssen. Und in den Laboratorien hantiert man ja bekanntlich lieber mit teuren, patentierten Synthetik-Pseudoprodukten als mit Pflanzen. Hinzu kommt, dass die Mehrheit der Cannabiskonsumenten es wohl kaum goutiert, wenn sie nun von Kriminellen zu Kranken gestempelt würden. Als vernünftigste Lösung drängt sich ein System der Kollektiv-Versorgung auf, wo für den persönlichen Zweck produziert werden kann. Dies können Kooperativen ohne kommerzielle Absichten sein, die denjenigen Konsumenten, die keine Möglichkeit zum Eigenanbau haben, die Versorgung organisieren und sicherstellen. Solche Non-Profit-Organisationen könnten sicherlich etliche Arbeitsplätze generieren. Durch den unkommerziellen Charakter der Vereine würde dieses System nicht einmal die internationalen Drogenabkommen tangieren, da dort ausdrücklich Handel sowie Import-Export verboten sind.
Kooperativen für die Produktion
Diese Vereinigungen sollen in der Lage sein, direkt für ihre Mitglieder zu produzieren oder bei gemeldeten Produzenten einzukaufen. Die Erlaubnis zur Produktion sollte in erster Linie nur bei strikt biologischer Landwirtschaft erteilt werden. Eine Kommission bestehend aus Wissenschaftlern, Repräsentanten des Staates, Produzenten und Konsumenten wird hierzu Standards, Abläufe sowie Auflagen ausarbeiten, die den hygienischen und gesundheitlichen Ansprüchen gerecht werden. Um keine Konventionen zu verletzen, die jeglichen internationalen Handel verbieten, hat jedes Land seine Produktion auf eigenem Territorium zu vollziehen.
Ein Kontrollorgan wird stichprobenweise Analysen und Untersuchungen durchführen, um die Integrität des Marktes zu gewährleisten. Die Polizeikräfte und Finanzbehörden werden repressiv gegen Schmuggel und Missachtung der Toleranzregeln vorgehen.
Die „Konsumenten-Klubs“
Diese Organisationen sollen in der Lage sein, Klubs für Konsumenten zu eröffnen, allerdings nicht an exponierten öffentlichen Orten und natürlich ohne Aussenwerbung. Diese Räumlichkeiten wären an Wochentagen abends von 18.00 Uhr bis Mitternacht und an den Wochenenden bis 02.00 Uhr morgens für ihre Mitglieder geöffnet. Dort können sich die Klubmitglieder entsprechend ihrem Mitgliederbeitrag mit Cannabis eindecken. Jedes Mitglied erhält eine Chipkarte, welche das Guthaben und die Monats- oder Jahreslimite aufzeigt. Dieses Limitensystem könnte entsprechend dem Alter festgelegt werden. Um eine Verbreitung oder Propagierung des Konsum auf junge Leute zu vermeiden ist es ratsam, die Mitgliedschaft in einem Konsumenten-Klub erst ab 16 Jahren zu erlauben. Dies ist vernünftig und entspricht denselben Regeln, wie sie auch in Bars punkto Alkohol gelten. Die Limiten könnten so festgelegt werden, dass sie pro Monat bis 18 Jahre 30 Gramm, bis 21 Jahre 60 Gramm und danach 100 Gramm betragen. Dieser beschränkte Zugriff würde auch die Wahrscheinlichkeit minimieren, dass das Cannabis an Kinder oder an Narco-Touristen weiterverkauft würde. Der Mitgliederbeitrag beinhaltet Abgaben für Prävention sowie das Gesundheits- und Sozialwesen. Neben der Produktion stellen die Klubs ihren Mitgliedern eine kostenlose Lokalität für den Konsum zur Verfügung. Dies aber unter strikter Trennung von Abgabe und Konsum und in einer positiven, engagierten Atmosphäre. Dazu gehören Aufklärung und Ablehnung gegen die Gewalt der Strasse und das Erkennen sowie Aufrütteln von Problemkonsumenten, die gegebenenfalls Hilfe brauchen und sich zu einem Therapie- oder Abstinenzprogrammen aufraffen sollten. Die Klubs haben eine Reihe von Auflagen zu beachten: Der Verkauf von Alkohol und dessen Konsum ist nicht gestattet, ausserdem müssen Vaporizer zu Verfügung stehen und Präventionskampagnen gegen Gewalt, das Rauchen oder ähnliche Problematiken geführt werden. Am Beispiel der Aktion „Nez Rouge“ folgend, haben die Klubs ein System von enthaltsamen Gemeinschafts-Chauffeuren zu unterhalten und rauchfreie Nischen einzurichten, wo diese gratis konsumieren (Getränke/Snacks) können. Die Behörden regulieren die Anzahl und Grösse der Konsumenten-Klubs so, dass die öffentliche Ruhe und Sicherheit gewahrt bleibt.
Der sozialökonomische Gewinn
Dieses System würde länderweit Zehntausende neuer Arbeitsplätze in Produktion, Verarbeitung, Sicherheit und Vertrieb schaffen. Und wir, die lange ignorierte ethnische Hanf-Minderheit, kennen den Markt und das Produkt bestens - sicherlich gäben viele von uns exzellente und vorurteilsfreie Mitarbeiter ab. Als Plattformen zur privaten Begegnung könnten die Klubs einen wichtigen Beitrag für das Sozialleben und die Gesundheitspolitik leisten, insbesondere in den Gross- und Vorstädten. Alle könnten von diesem Klubmodell profitieren: Die Präventionsstellen erhalten direkten Zugang zu den Konsumenten, die über die Risiken und deren Verminderung aufgeklärt werden können. Das System würde es erlauben, betroffene Problemkonsumenten zu erkennen und diesen sowie ihren Familien zu helfen - zweifelsohne würde genügend Geld in den Fonds übrig sein, um lokal sozialkulturelle Unterstützung zu leisten.
Französisch von Laurent Appel
Deutsche Übersetzung von Willi Blaser
P.S.
Grundsätze für eine künftige Suchtpolitik der Schweiz
„Von der Politik der illegalen Drogen zu einer Politik der psychoaktiven Substanzen“

- www.psychoaktiv.ch
Grundlagen und Materialien für eine verstärkte Integration der suchtpolitischen Aktivitäten des Bundes













