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An alle autofahrenden Konsumenten

Info 3

An alle autofahrenden Konsumenten von schweizerischem Hanftee! Man beachte bitte folgende Feststellungen: Es existieren keine legalen Grundlagen um Autofahrer anzuhalten und ihnen den Führerschein zu entziehen, wenn sie Cannabis transportieren und es auf pflanzlicher Basis oder als Tee konsumierten. Es können nur Personen kontrolliert und durchsucht werden, welche wegen ihres Fahrverhaltens auf sich aufmerksam machen oder auf eine sehr schlimme Art und Weise gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen.

Wenn du also korrekt und sauber fährst und denoch von der Polizei angehalten wirst, verweigere alle Ausssagen und erzähle nichts über deine Konsumgewohnheiten - nichts wird passieren. Verweigere ebenfalls alle Urin- oder Blutproben. In der Schweiz ist es verboten Urin- oder Blutproben wegen Cannabisverdacht zu entnehmen.Ob die Polizei es denoch tut, hängt allein von dir ab. Gib deshalb solchen guten "Polizeiwünschen" keine Chance. Bestehe auf deine persönlichen Rechte - die des schweizerischen Rechtsystems.

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Artikel modifiziert Mittwoch 3. Dezember 2003 16:19, Erscheinungsdatum Montag 24. November 2003 00:00

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