Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG)
Am 30. November 2008 haben die Bürgerinnen und Bürger der Schweiz über zwei drogenpolitische Vorlagen abgestimmt: die Hanfinitiative und die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Sie haben die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes angenommen und die Hanfinitiative abgelehnt.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Gesetzesänderung, bevor sie geltendes Recht wird, muss vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden. Normalerweise treten die Verordnungsänderungen - das konkretere Ausführungsrecht - gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft. Die Arbeiten zur Anpassung der Betäubungsmittelverordnungen sind im Gange. Da diese sich als sehr umfangreich erweisen und noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden, hat der Bundesrat am 20. Mai 2009 beschlossen, vorerst die Bestimmungen über die heroingestützte Behandlung auf den 1.1.2010 in Kraft zu setzen, da die gesetzliche Grundlage hierfür auf den 31. Dezember 2009 befristet ist.
Die restlichen Revisionsbestimmungen und das dazugehörige Verordnungsrecht werden zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich auf Anfang 2011, in Kraft gesetzt werden.
Mit anderen Worten: Zurzeit wird noch das «alte» Betäubungsmittelgesetz angewendet. Daher ändert sich beispielsweise für die medizinische Anwendung von Cannabis im Moment nichts: die medizinische Anwendung von cannabishaltigen Medikamenten auf pflanzlicher Basis ist weiterhin verboten.











