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Bauernhanf: VSHF-Anwalt Jean-Pierre Egger zwingt das BLW, Farbe zu bekennen.

Richterlicher Druck beugt das Bundesamt für Landwirtschaft

Jahrelang hatte das Bundesamt für Landwirtschaft - und in dessen Schlepptau die bäuerlichen Medien - der Bauernschaft abgeraten, heimischen Hanf anzubauen: Dies sei nämlich verboten, erlaubt seien nur die Sorten aus dem BLW-Katalog (sic). Nun klagten zwanzig Berner Bauern gegen das BLW. Richter Lanz hatte das BLW aufgefordert, endlich die Wahrheit zu sagen. Auch das Berner Obergericht hatte sich mit der Angelegenheit befassen müssen.

Weil das BLW zwei Monate stumm blieb, wurde es richterlich ermahnt, zu antworten.

In einem Schreiben vom 8. Juni 2005 an den Thuner Gerichtspräsidenten gibt das BLW zu, die Öffentlichkeit irregeführt zu haben. Der Anbau und die Verwendung von heimischem Hanf (sativa non-indica), hält die Sektion ,Recht und Verfahren’ des BLW fest, ist nicht rechtswidrig und es dürfen entgegen dem bisher Gesagten auch andere Hanfsorten als die im Sortenkatalog aufgeführten angebaut und verwendet werden.

Den Bauern sprach der Richter ein Anrecht auf "Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche gegenüber dem Staat" zu. Vorher war die polizeilich beschlagnahmte Hanfernte zurückgegeben und der schweizweit tätigen Firma SanaSativa (FR) weiterverkauft worden.

Dr. rer. pol. Bruno Altermatt, Berater für Agrarpolitik des Bundesrats Deiss , gibt sich bestürzt:"Ich hatte immer gedacht, das BLW informiere den Departementschef richtig. Ich entschuldige mich im Namen des EVD bei allen Bauern, die um eine gute Ackerkultur gebracht worden sind". ‚Schweizer Bauer’ Chefredaktor meinte: "Dass wir so unkritisch dem BLW nachgelaufen sind, ist mir äusserst peinlich. Von nun an werden wir Journalisten in Sachen Hanf selbständig zu denken haben, so z.B. betreffs behaupteter THC-Verschmutzung in der Milch. Es ist heute jedem klar bewusst, dass hier das BLW eine weitere Etappe in der Irreführung beschritten hat. Als unabhängige Zeitschrift wird der ‚Schweizer Bauer’ die Information nachholen und ich hoffe, die getäuschten Leser vergeben uns".

BLW-Direktor Bötsch wollte keine Aussage machen.

s.auch Merkblatt für Bauern

Quelle : Communiqué VSHF/ASAC v. 04.07.2005

  • Pendant de nombreuses années, l'OFAG et les média agricoles ont déconseillé aux paysans de cultiver du chanvre indigène suisse. L'argument était que ce type de chanvre serait interdit et que seules les variétés mentionnées dans le catalogue national des variétés de l'OFAG sont autorisées à la culture. A présent, vingt agriculteurs bernois ont porté plainte contre l'OFAG. Suite à la demande de M. le juge Lanz, l'OFAG a du admettre la vérité et l'Obergericht bernois a du s'occuper de cette affaire.
Artikel modifiziert Sonntag 31. Juli 2005 11:29, Erscheinungsdatum Mittwoch 13. Juli 2005 14:45

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