Bayern: Aids-Kranker darf Haschisch besitzen
Ein an Aids erkrankter 45-jähriger Mann aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hat vor Gericht durchgesetzt, dass der Besitz von Haschisch und Marihuana zur Selbstmedikation für ihn straffrei bleibt. Die Berufungskammer am Landgericht München II stellte das Verfahren ein. "Damit hat erstmals in Bayern ein Gericht anerkannt, dass jemand Cannabis aus medizinischen Gründen braucht", sagte der 45-Jährige erfreut.

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Oberbayerisches Volksblatt 19.05.2006
VON ANDREAS STEPPAN Bad Tölz/Wolfratshausen
Franz S. (Name geändert) hatte angeführt, gelegentliche Joints zur Bekämpfung von Nervenschmerzen und Appetitlosigkeit zu benötigen. Ursprünglich hatte er einen Strafbefehl über 3500 Euro bekommen, nachdem er von der Polizei mit zehn Gramm Marihuana und 5,5 Gramm Haschisch erwischt worden war. S. legte Widerspruch ein. Vor einem Jahr hatte ihn das Amtsgericht Wolfratshausen dennoch verurteilt, freilich beließ es Amtsrichter Helmut Berger angesichts der besonderen Umstände bei einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro.
S. ließ den Fall aber nicht auf sich beruhen: Er ging in Berufung - und erreichte beim Landgericht München II die Einstellung seines Verfahrens: Die Staatsanwaltschaft stimmte zu. Lediglich für den Besitz einer weiteren Droge - acht Pilze mit der psychoaktiven Substanz Psilocybin - muss er eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen.
Seine Anwältin Claudia Wüllrich sieht das Urteil als Erfolg an: "In Bayern ist es schon etwas Besonderes, wenn ein Gericht bei solchen Mengen Haschisch und Marihuana sagt, wir stellen das Verfahren ein." Dies "erreicht sonst nicht mal ein Ersttäter". In der Gerichtsentscheidung sei ein "gewisser Wandel in der Vorstellung der Strafbarkeit solcher Fälle erkennbar". Von einem Präzedenzfall wollte die Juristin aber nicht sprechen. "Das sind immer Einzelfallentscheidungen."
Bundesopiumstelle eingeschaltet
Nach der Gerichtsentscheidung ist S. dabei, bei der Bundesopiumstelle eine offizielle Genehmigung für den Cannabis-Konsum als Medikament zu stellen. Die Behörde gehört zum Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn und regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln. "Ich hoffe, dass meinem Antrag stattgegeben wird und ich dann kein Straftäter mehr bin." Wenn nicht, dann könne es ihm immer wieder passieren, dass er von der Polizei mit Drogen erwischt und angezeigt werde.
Einstweilen kann S. durchschnaufen: "Ich habe schon gemerkt, wie mich das Ganze nervlich belastet und mir an die Gesundheit geht." Er fühle sich gut. Die kaum zu ertragenden Nervenschmerzen, eine Nebenwirkung der Aids-Medikamente, seien weg. "Ich kann wieder ein normales Leben führen." Er schaffe sogar wieder Klimmzüge und habe im Winter aushilfsweise als Skilehrer gearbeitet.










