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Behörden und Hanfanbau

Freiburg Sensebezirk

Das Betäubungsmittelgesetz sei in manchen Belangen, insbesondere was den Hanfanbau und -konsum betreffe, revisionsbedürftig, hält der Staatsrat in einem Brief an die Sensler Ammännervereinigung fest. «Eine Lösung dieser Problematik kann letztlich nur durch die Schaffung klarer gesetzlicher Grundlagen auf Bundesebene erreicht werden», wird weiter betont.

Die Sensler Ammänner hatten sich anfangs März in einem Schreiben an den Staatsrat gewandt und damit den Gemeinderat von Rechthalten unterstützt. Dieser hatte seinerseits in einer Petition vom Staatsrat ein härteres Vorgehen gegen den Hanfanbau und dessen kriminellen Nebenerscheinungen gefordert. Der Staatsrat weist den Vorwurf zurück, die Behörden seien gegenüber dem Hanfproblem untätig. «Die Probleme, die sich im Kanton Freiburg seit Ende der Neunzigerjahre in Bezug auf den Hanfanbau und -vertrieb entwickelt haben, wurden von den Behörden erkannt und entsprechend bekämpft», hält er fest und betont, dass sämtliche Hanfshops geschlossen und Strafanzeige erstattet worden sei. Bei der Hanfproduktion seien umfangreiche Kontrollen durchgeführt worden, was seit 2002 zu einer Verminderung der Anbaufläche um rund zwei Drittel geführt habe. Der Staatsrat erinnert weiter daran, dass für eine vorzeitige Vernichtung von Hanffeldern während eines laufenden Strafverfahrens zurzeit eine rechtliche Grundlage fehle. Er weist in diesem Zusammenhang auf einen kürzlichen Entscheid des Bundesgerichts hin, in welchem der Kanton Bern darauf aufmerksam gemacht wird, dass die von ihm angewandte gesetzliche Grundlage nicht genüge, um Hanf während eines Strafverfahrens vorzeitig zu vernichten. Im gleichen Sinn hatte der Staatsrat schon im März auf die Petition der Gemeinde Rechthalten geantwortet. ja

Freibuger Nachrichten Dienstag 21. Juni 2005, Sense

Erscheinungsdatum Freitag 24. Juni 2005 00:00

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