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Belgien: Cannabisreformgesetz ausser Kraft

25.10.2004

Die vom belgischen Parlament beschlossene und voriges Jahr in Kraft getretene Reform des Drogengesetzes ist wieder aufgehoben worde, weil das Gesetz zu ungenau formuliert ist. Damit hat sich die Zurückhaltung der liberalen Regierung, die Spielraum für Strafverfolgung bewahren wollte, nicht ausgezahlt.
Das Gesetz von 2003 betreffend Gebrauch und Besitz von Cannabis ist durch den Staatsrat annulliert worden, der es für zu vage gehalten hat. Das Gesetz präzisierte, daß sein Besitz verboten war, außer für einen Volljährigen und für seinen privaten Gebrauch, sofern dies keine öffentlichen Probleme verursacht und nicht zu einem problematischen Gebrauch führt. Aber die Begriffe öffentlicher Schädlichkeit und problematischen Gebrauches waren nicht deutlich genug definiert, vom Gerichtshof wurden die benutzten Begriffe als unscharf und als Quelle rechlicher Unsicherheit beurteilt.

Das Urteil entspricht einem Gesuch von fünf Assoziationen, darunter Infor-Drogue und die Liga der Menschenrechte. Nach Veröffentlichung des Urteils im Monitor wird die Toleranz nicht mehr angebracht sein, und es wird nur noch das Gesetz von 1921 über die Suchtstoffe bleiben.

http://www.guidesocial.be/_actualites/article.php?i=1780
  • La loi de 2003 concernant l'usage et la détention de cannabis a été annulée par la Cour d'Arbitrage, qui l'a jugée trop vague.
Erscheinungsdatum Donnerstag 28. Oktober 2004 10:21

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