Berliner Arzt soll zahlen, weil er Todkranken heilte
Pubdate: 29. 06. 2006
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Das Medikament Marinol: Es kommt aus den USA, ist in Deutschland nicht zugelassen. Aber bei Krebskranken wirkt es oft Wunder Kaufhold
Potsdam - Ärzte sollen Kranke heilen. So verstand der Potsdamer Schmerztherapeut Dr. Knud Gastmeier (50) bisher seinen Beruf. Doch die AOK in Sachsen-Anhalt sieht das anders. Sie fordert von ihm 51 000 Euro Schadensersatz, weil er einem todkranken Krebspatienten mit einem Cannabis-Mittel das Leben rettete.
Frank Kraus (48) lebt. Dabei müsste er seit fünf Jahren tot auf dem Friedhof liegen. Denn der ehemalige Installateur aus Zahna (Sachsen-Anhalt) hatte Zungenkrebs im Endstadium, als er Ende 2000 zu Dr. Gastmeier kam. Ihm verdankt Kraus sein Überleben. Dem Mediziner hat das nur Ärger eingebracht, weil er seinem Patienten das amerikanische Cannabis-Mittel Marinol verschrieb.
"Ich hatte keine andere Wahl", sagt der Arzt. "Herr Kraus hätte die nächsten Wochen nicht überlebt." OP und Strahlentherapie hatten seine Speicheldrüsen kaputtgemacht. Kraus konnte nicht mehr essen, magerte ab. "Er wäre nicht an den Krebsfolgen gestorben, sondern qualvoll verhungert", sagt sein Arzt. Er griff zu dem Drogen-Mittel: "Cannabis regt den Appetit an. Es gab kein anders Mittel, um den Mann zu helfen."
Da geschah das Wunder. "Ich nahm das Mittel, konnte wieder essen", sagt Kraus. 14 Monate nahm er das Cannabis-Mittel ein, besiegte damit den Krebs. Bis zu diesem Tag hatte die Krankenkasse auch die Kosten für Marinol, über 76 000 Euro, anstandslos bezahlt.
Doch dann änderte die AOK ihre Meinung. Sie fordert vom Arzt ein Teil der Behandlungskosten zurück: 51 000 Euro. Begründung: "Das verordnete Medikament ist in Deutschland nicht zugelassen", sagt Sprecherin Christiane Riedel. Es ist allerdings auch nicht verboten. Die Kapseln können auf Rezept in jeder Apotheke bestellt werden. Ärzte dürfen solche Mittel in Notfällen verordnen wenn es Erfolgschancen gibt - laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
"Es ist makaber", sagt Kraus. "Ein Menschenleben wurde gerettet und die AOK streitet sich um die Behandlungskosten. Für meinen Arzt wäre es wohl besser gewesen, ich wäre gestorben."
Dr. Gastmeier klagt gegen die AOK-Forderung. Sollte er den Prozess verlieren und zahlen müssen, steht die Existenz seiner Praxis auf dem Spiel. "Viel schlimmer ist, dass dann andere Ärzte nicht mehr den Mut haben, dieses Mittel zu verschreiben, obwohl es Krebskranken helfen kann."
Berliner Kurier, 29.06.2006











