Betäubungsmittelgesetz - wie weiter? vom BAG
Im Juni 2004 wurde die Vorlage «Revision Betäubungsmittelgesetz» im Parlament definitiv abgelehnt, d.h., der Nationalrat hat sich gegen die Vorlage ausgesprochen. Dies obwohl der Ständerat bereits zweimal vorgängig beschlossen hatte, auf die Vorlage einzutreten.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bedauert diesen Entscheid. Die Nachteile der jetzigen Gesetzgebung, vor allem im Cannabisbereich (überlastete Vollzugsbehörden, unterschiedliche Handhabung der Verfolgung von Cannabiskonsum in den Kantonen, Jugendschutz nicht im Gesetz geregelt, etc.) bleiben bestehen.
Das BAG ist weiterhin aktiv in der Prävention, vor allem im Bereich des Cannabiskonsums bei den Jugendlichen.
Der allgemein unbefriedigende Stand im Cannabisbereich lässt auch die Politakteure nicht ruhig:
Am 2. Juli 2004 reichte das Initiativkomitee Pro Jugendschutz - gegen Drogenkriminalität (PJgD) bei der Bundeskanzlei die Unterschriftenliste zur eidgenössischen Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» zur Vorprüfung ein. Die Liste wurde als gültig befunden. Das Initiativkomitee startete die Unterschriftensammlung am 20. Juli 2004. Die Federführung für die Initiative wurde dem eidgenössischen Departement des Innern übertragen. Das BAG wird voraussichtlich zuständig für die Ausarbeitung des Botschaftsentwurfs sein, unter der Voraussetzung, dass die Initiative zustande kommt.
Zudem wurden sechs parlamentarische Vorstösse eingereicht: Motion Wasserfallen (04.3376), Interpellation Studer (04.3418), Postulat Bortoluzzi (04.3582) und die parlamentarischen Initiativen Waber (04.459), der Grünen Fraktion (04.443) und der CVP (04.439).










