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Bundesgericht : Kiffen ist kein Menschenrecht

Beschwert hatte sich ein junger Zürcher, dem 2004 wegen eingestandenem Cannabiskonsum als Jugendstrafe ein Verweis erteilt worden war. Vor Bundesgericht hatte er dagegen argumentiert, seine Bestrafung sei mit dem in der EMRK garantierten Anspruch auf Achtung des Privatlebens nicht vereinbar.

Das trifft nach Ansicht der Lausanner Richter aber nicht zu. Das angerufene Grundrecht schütze nicht eine allgemeine Handlungsfreiheit. Vielmehr sei es auf « wesentliche Ausdrucksmöglichkeiten der menschlichen Persönlichkeit » gerichtet. Dazu gehöre der Betäubungsmittelkonsum nicht. Auch Vergleich mit Alkohol hinkt.

Das gleiche gilt gemäss Bundesgericht etwa für die Weigerung, im Auto Sicherheitsgurten zu tragen. Ins Leere gehe auch der Vorwurf des Beschwerdeführers, die Bestrafung von Cannabiskonsum verstosse im Vergleich mit dem erlaubten Genuss von Alkohol und Tabak gegen das Diskriminierungsverbot.

Laut Bundesgericht bedeutet der Entscheid nicht, dass der Gesetzgeber den Konsum von Cannabis nicht legalisieren könnte. Ob er dies tun wolle, sei jedoch eine politische Frage und nicht eine solche der Menschenrechte. (Urteil 6P.25/2006 vom 27.April 2006)

P.-S.

Alles klar ? Die Politischen Machthaber und Ihre Lobby können frei entscheiden was ein Menschenrecht ist und was nicht. Mit dem Nichteintreten hat uns aber der Nationalrat die politische Diskusion verweigert so das wir uns jetzt mit dem druck der Strasse gehör verschaffen sollten. Das Demonstrationsrecht haben wir ja noch.

  • selon un arrêt du Tribunal fédéral
Artikel modifiziert dimanche 4 juin 2006 18:08, Erscheinungsdatum dimanche 4 juin 2006 18:07

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