Bundesgerichtsurteil: THC ist juristisch nicht relevant
Rückschlag für den Bundesanwalt
BAG krebst zurück
In einem in Sachen Konsum von Hanfkraut gefällten Urteil entschied der Bundeskassationshof, dass die sogenannten THC-Werte für die Auslegung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) nicht relevant sind:
"La teneur plus ou moins élevées du chanvre en THC n’est nullement déterminante" (BGE vom 27.1.2000)
Das Bundesgericht bestätigt so den seit immer vom Verein Schweizer Hanffreunde (VSHF) verteidigten Standpunkt, dass THC-Werte der schweizerischen Gesetzgebung fremd sind, also die Gesetzesauslegung im strafrechtlichen Bereich nicht anhanden dieser THC-Werte erfolgen darf.
Triebkraft hinter der Einführung der sogenannten THC-Werte in der schweizerischen Praxis ist der frühere Bundespolizeibeamte Valentin Roschacher, der amerikanischen Verhältnissen nach strebt(e) und hat mit den THC-Werten die ganze Bundesverwaltung in die Irre geführt hat und so Viele Schuldsprüche fundieren auf diese THC-Werte, weil auch einige Richter sie sich eigen gemacht hatten.
Das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG), das die gesetzesexternen THC-Werte in Verordnungen verankert hatte, muss heute selber zugestehen: "Ausschlaggebend sind weder Sorte noch THC-Gehalt, sondern der Verwendungszweck" (in "Freiburger Nachrichten", vom 16.3.2000).
(Mehr Informationen zum Verwendungszweck auf dieser Seite, siehe ’Wegweiser zu Hanfkraut und schweizerischem Betäubungsmittelgesetz’)










