CannaBioland: Ball liegt wieder beim Strafgericht Sense
Der Fall CannaBioland wird voraussichtlich im nächsten Jahr am Strafgericht Sense neu beurteilt. Der ausserordentliche Untersuchungsrichter hat die Strafuntersuchung abgeschlossen und das Dossier überwiesen.
Deshalb habe er auch gewisse Dokumente aus den Akten verwiesen, ebenso wie der damals beschlagnahmte Hanf und die damit verbundenen Analysen
Am 17. September 2001 ist der Fall CannaBioland am Strafgericht Sense das letzte Mal verhandelt worden. Damals hat dieses Strafgericht die vorliegende Überweisungsverfügung als nichtig erklärt und den Fall zur Neubeurteilung an die Untersuchungsbehörden zurückgewiesen. Als ausserordentlicher Untersuchungsrichter nahm sich in der Folge Patrik Gruber des Dossiers an.
Erst im nächsten Jahr
Nun hat er seinerseits die Untersuchung abgeschlossen und den Fall mit einer neuen Überweisungsverfügung als Grundlage für einen neuen Prozess an das Strafgericht Sense in Tafers überwiesen. Wie Patrik Gruber auf Anfrage erklärt, wird der Prozess wohl nicht vor dem nächsten Frühjahr stattfinden.
Das hat zwei Gründe: Zum einen ist das Dossier sehr umfangreich. Mittlerweile umfassen die Unterlagen über 30 Bundesordner. Zum anderen wird es nicht einfach sein, überhaupt ein Gericht zusammenzusetzen, denn bereits bei den letzten Prozessen mussten mehrere Richter wegen Befangenheit in den Ausstand treten. Die Verhandlung vom 17. September fand unter der Leitung eines Berner Gerichtspräsidenten statt.
Banden- und gewerbsmässiges Vorgehen
Die beiden ehemaligen Partner von CannaBioland, Armin Käser und Jean-Pierre Egger, müssen sich nun im neuen Prozess wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen von 1996 bis 2000, verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, grosse Mengen von Hanf als Betäubungsmittel angebaut und sie gewerbsmässig, also mit einem grossen Umsatz, verkauft zu haben. Armin Käser sowie die Buchhalterin des Betriebs werden sich zudem wegen Geldwäscherei und Freiheitsberaubung zu verantworten haben.
Hingegen wurden weitere Delikte, die bei früheren Prozessen noch auf der Liste der Anklagepunkte figurierte, wegen Verjährung fallen gelassen. Es handelt sich dabei unter anderem um eine einfache Verletzung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz und eine Anklage wegen Ehrverletzung, wie Patrik Gruber auf Anfrage erklärte.
Gruber wollte sauberen Tisch
Er habe sehr grossen Wert darauf gelegt, die Überweisungsverfügung möglichst ausführlich zu formulieren (43 Seiten), um dem Strafgericht Sense eine gute Grundlage für ein zügiges Verfahren zu bieten, erklärte der Untersuchungsrichter. Er habe die Untersuchung transparent gehandhabt, damit sie nicht aus formellen Gründen anfechtbar sei.
Patrik Gruber will damit verhindern, dass ein neuer Prozess wegen Verfahrensfehlern platzt. Prozessuale Fehler hatten nämlich bei den letzten Verhandlungen zum Abbruch geführt, vor allem wegen der bereits erwähnten Befangenheit der Richter. «Nicht bei dieser Untersuchung. Ich war in keiner Weise befangen», hält Patrik Gruber fest. Deshalb habe er auch gewisse Dokumente aus den Akten verwiesen, ebenso wie der damals beschlagnahmte Hanf und die damit verbundenen Analysen. «Ich wollte sauberen Tisch machen.»
Es sei nicht leicht gewesen, heute herauszufinden, wer damals was genau gemacht habe, erklärt Patrik Gruber. Im Rahmen der früheren Strafuntersuchung wurden auf dem Betrieb in Litzistorf bei Bösingen insgesamt drei Hausdurchsuchungen durchgeführt. Zweimal (1996 und 1997) wurden grössere Mengen Hanf beschlagnahmt.
Seine Aufgabe in den letzten fünf Jahren bestand darin, praktisch die ganze Untersuchung in diesem Fall neu aufzurollen. Auf einzelne Vernehmungsprotokolle und Polizeirapporte konnte er sich zwar aus früheren Untersuchungen stützen. Mehrere Akteure hat er aber zur Vernehmung neu vorgeladen, erklärt der Untersuchungsrichter.
Geldfluss in Millionenhöhe
Auch die Bankunterlagen wurden studiert, um die Geldflüsse zu analysieren. Nur bei etwa einem Drittel der rund 15 Millionen Franken sei dies heute geklärt, führt Patrik Gruber aus. Erschwerend komme hinzu, dass die beiden früheren Partner mittlerweile verkracht seien und es deshalb nicht leicht sei, ihre Aussagen, mit denen sie sich zum Teil gegenseitig belasten, zu prüfen.
Organisatorisch aufwändig
Die Arbeit an dieser Untersuchung sei vor allem auch vom organisatorischen Standpunkt her aufwändig gewesen. Es gab unter anderem Unterbrüche wegen Fristen, die eingehalten werden mussten, und wegen der Verfügbarkeit von einigen Personen. Wenn es dann weitergegangen sei, habe er sich wieder aufs neue in das umfangreiche Dossier einlesen müssen, meint Patrik Gruber.
Noch nicht das letzte Kapitel
Patrik Gruber ist nicht sicher, ob der Fall CannaBioland mit dem Urteil des Strafgerichts Sense zu Ende sein wird, vor allem, wenn die beiden Hauptangeklagten verurteilt werden. «Es geht den beiden ums Prinzip», ist er überzeugt. Wenn sie verurteilt würden, so würden sie seiner Meinung nach wohl alle gerichtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um ihren Grundsatz zu vertreten: dass sie nämlich keinen Drogenhandel betrieben haben, sondern im Gegenteil, alle Vorkehrungen getroffen haben, um Kiffer von ihrem Betrieb fernzuhalten.
Quelle: Freiburger Nachrichten, 22. Juli 2006











