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Cannabis-Legalisierung: Jugendschutz und mehr Präventionsmittel unabdingbar

Zürich, 22. September 2003

Der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) verlangt, dass bei der Revision des Betäubungsmittelgesetzes in den eidgenössischen Parlamenten den Belangen der Schulen angemessen Rechnung getragen wird. Eine allfällige Legalisierung des Cannabis-Konsums würde es der Schule nicht leichter machen, ihren Bildungsauftrag und namentlich ihre Präventionsaufgabe zu erfüllen. Die Lehrerschaft verlangt klare und durchsetzbare Jugendschutzbestimmungen sowie einen massiven Ausbau der Präventionsmittel.

Der Dachverband LCH anerkennt, dass Erwachsenen ein reifer Umgang mit Drogen zugemutet werden kann. Zudem widersprechen chronisch nicht durchgesetzte Verbote - wie dies heute beim Cannabis-Konsum der Fall ist - allen pädagogischen Grundsätzen. Aus dieser Sicht kann Verständnis für die Legalisierungs-Debatte gezeigt werden.

Anderseits zeigen die Erfahrungen etwa mit Rauchwaren oder Alkohol, dass es Kindern und Jugendlichen oft schwer zu erklären ist, weshalb sie etwas nicht tun sollen, was den Erwachsenen unbenommen ist. Zudem lässt sich gerade an diesen Beispielen zeigen, wie schwierig dann die praktische Durchsetzung von Jugendschutzbestimmungen ist. Angesichts der stark gestiegenen Wirkstoff-Konzentrationen beim Cannabis und der entsprechenden starken Gesundheitsgefährdungen sowie angesichts der mittlerweile massiven wirtschaftlichen Interessen am Cannabis-Verkauf verlangt die Lehrerschaft Verständnis für ihre Sorgen.

Die Schule ist vom Thema dreifach betroffen: Die Zahl der in ihrer schulischen Arbeitsfähigkeit beeinträchtiger Schülerinnen und Schüler nimmt zu, und die Schule muss neue Antworten darauf finden. Zudem sollte die Schule im Rahmen ihres gesundheitserzieherischen Auftrags wirkungsvoll Präventionsarbeit leisten, wozu die Mittel heute kaum reichen und überdies von den Eltern und anderen gesellschaftlichen Instanzen - also auch vom Gesetzgeber - klare unterstützende Signale notwendig sind. Und schliesslich müssen Lösungen für einen wachsenden Anteil von Schülerinnen und Schülern gefunden werden, welche ein schulisch nicht mehr tolerierbares Verhalten zeigen und dabei oft das Lernen ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler beeinträchtigen.

Ganz klar problematisch ist die schulische Arbeitssituation, wenn Schülerinnen und Schüler bekifft im Unterricht sitzen. Im Unterschied zum Alkoholproblem spielt beim Kiffen der Drogenkonsum direkter und epidemischer in den Schulalltag hinein. Dass immer mehr Schülerinnen und Schüler in einer körperlichen Verfassung in der Schule erscheinen, welche an ein konzentriertes Arbeiten verunmöglicht, ist eine bedenkliche Erscheinung. Neben dem Kiffen sind es ungenügende Ernährung (Unterzuckerung mangels Frühstück bei vielen Schülern schon am Vormittag) und exzessiver Fernseh-, Computer- oder Partykonsum mit zu wenig Schlaf, welche der Lehrerschaft zunehmend zu schaffen machen. Dies trotzdem die meisten Schulgesetze oder Schulverordnungen vorschreiben, dass die Schülerinnen und Schüler in einer körperlichen und geistigen Verfassung in der Schule zu erscheinen haben, die ihnen konzentriertes Lernen ermöglicht. Die Schulen wie auch deren Partner werden sich etwas einfallen lassen müssen, damit nicht die seriös lebenden Kinder und Jugendlichen in ihrem Lernfortschritt durch die bekifften und übermüdeten Klassenkameraden erheblich beeinträchtigt werden. Die Lehrerschaft wäre klar überfordert mit der alleinigen Lösung dieses Problems: Eltern, Schulbehörden und - bei wiederholten Verstössen - auch Strafbehörden müssen wieder vermehrt ihren Teil der Verantwortung übernehmen.

Zudem würde bei einer Legalisierung der Präventionsauftrag der Schule noch anspruchsvoller. Zwar leisten die meisten Schulen hier schon seriöse Arbeit. Viel mehr als Aufklärung betreiben kann die Schule in diesem Bereich aber nicht. Sie ist keine Therapieanstalt und auch keine Ausnüchterungs-, Nachschlaf- und Nachfütterungseinrichtung. Sie wird vermehrt Massnahmen zum Schutz der normal arbeitsfähigen Schülerinnen und Schüler treffen müssen. Die pädagogisch nicht optimale Ausgrenzungen beeinträchtigter Schülerinnen und Schüler kann nur vermieden werden, wenn die Schule bedeutend mehr personelle Mittel für den Umgang mit diesen Problemen erhalten würde.

Aus diesen Gründen verlangt der Dachverband der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer, dass bei der Gesetzesrevision der Jugendschutz bezüglich Anbau, Verkauf und Konsum von Betäubungsmitteln so wirksam wie möglich gefasst wird. Zudem wäre bei einer allfälligen Legalisierung des Cannabis-Konsums gesetzlich vorzuschreiben, dass bedeutende Mittel aus den Verkaufserlösen für die Präventionsarbeit abgeschöpft werden. Die Schule braucht für die vermehrten Präventionsaufwendungen zusätzliche Mittel, welche nicht aus den ohnehin zu knappen Bildungsbudgets abgezweigt werden können. Und die Schulen allein können nicht die Verantwortung für Präventionserfolge übernehmen. Ebenso nötig sind präventive Anstrengungen der Eltern, der Jugendarbeit, der Medien und der politischen Organisationen.

Kontaktadressen:
Beat W. Zemp, Zentralpräsident LCH, Frenkendorf (Tel. 061 903 95 85) bwzemp chez bluewin.ch
Dr. Anton Strittmatter, Leiter Pädagogische Arbeitsstelle LCH, Biel (Tel. 032 341 55 01) a.strittmatter chez ch.inter.net
Urs Schildknecht, Zentralsekretär LCH, Zürich (Tel. 01 315 54 54) schildknecht chez lch.ch

Grundlage: Beschluss der Geschäftsleitung LCH vom 22. September 2003

Artikel modifiziert Mittwoch 12. Januar 2005 16:58, Erscheinungsdatum Dienstag 11. Januar 2005 00:00

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