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Cannabis-Medikation CH: nur teure Medikamente sind erlaubt

Schwerkranke möchten mit Cannabis-Pillen ihre Schmerzen lindern. Doch solche Mittel sind verboten. Erlaubt sind einzig teure Medikamente - mit dem gleichen Wirkstoff. 1500 und 1800 Franken pro Monat muss ein MS-Kranker für eine Marinol-Behandlung auf den Tisch legen.

Charlotte Hurni hat das Gefühl, als ob sich ein stumpfer Schraubstock in ihre Muskeln bohrt. Fast jeder Morgen beginnt so, seit knapp sechs Jahren. Hurni leidet an multipler Sklerose (MS). Permanent wird sie von Schmerzen gequält. Zweimal pro Jahr überfällt sie ein neuer Krankheitsschub. Dann ist alles noch viel schlimmer.Mit herkömmlichen Schmerzmitteln, Opiaten, Antiepileptika und Antidepressiva hat die 40-Jährige ihre Schmerzen zu lindern versucht. Wirkliche Hilfe versprechen derzeit nur Medikamente wie Valium. Hurni wollte deshalb ein weiteres Mittel testen: Cannabis. «Doch kein Arzt konnte es für mich besorgen», erzählt sie.Cannabis und die daraus gewonnenen Stoffe wie THC (Tetrahydrocannabinol) sind in der Schweiz verboten. Auch für schwer kranke Patienten wird keine Ausnahme gemacht - schmerzlindernde Wirkung des Krauts hin oder her. Und mit der gescheiterten Revision des Betäubungsmittelgesetzes im letzten Sommer bleibt es vorerst dabei.

Es gibt jedoch eine Lücke im Paragrafenwald. Krebs- und Aidskranke, Querschnittgelähmte und Menschen mit MS können sich per Sondergenehmigung das US-Medikament Marinol verschreiben lassen. Marinol ist nichts anderes als THC, hergestellt allerdings nicht aus dem Cannabis, sondern aus Orangenschalen. Chemisch spielt die Herkunft keine Rolle; der Stoff ist identisch. Der einzige Unterschied: Das Orangenschalen-THC kostet zehnmal mehr als das Hanf-THC.

Während sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG) damit brüstet, das Gesetz im Sinne der Patienten ausgelegt zu haben, gehen einige Ärzte und Apotheker auf die Barrikaden. «Das ist pervers», sagt Erhard Taverna, Kantonsarzt aus Appenzell Ausserrhoden. «Aus Angst vor politischen Folgen hat das BAG juristische Erwägungen höher als alle medizinischen Bedürfnisse eingestuft.»Die Leidtragenden sind die Patienten, denn die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur in seltenen Fällen. 1500 und 1800 Franken pro Monat muss ein MS-Kranker für eine Marinol-Behandlung auf den Tisch legen. Die Alternative auf der Basis von Faserhanf wäre nicht nur viel günstiger, sondern auch von besserer Qualität. Martin Buechi, stellvertretender Leiter der Abteilung Nationale Präventionsprogramme beim BAG, räumt ein: «Es geht hier nicht um medizinische Fragen.»

Was bringt eine Therapie mit Cannabis? Studien belegen, dass THC bei untergewichtigen HIV-Patienten den Appetit anregt und bei chemotherapiegeplagten Krebskranken die Übelkeit vertreibt. Paraplegiker und MS-Patienten berichten, die Medikamente würden ihre zuckenden Muskeln beruhigen und Schmerzen lindern. «Sie fühlen sich lockerer - bei bescheidenen Nebenwirkungen», weiss Claude Vaney, Neurologe an der Berner Klinik in Crans Montana, aus einer eigenen Studie mit 50 MS-Patienten. Seine Quintessenz: «Cannabis ist kein Wundermittel, aber es erweitert das Medikamenten-Spektrum.» Deshalb solle man es auf einem speziellen Rezept verschreiben dürfen, wie etwa Morphin.

Andere Länder machen es vor: In den Niederlanden und in zehn US-Staaten gibt es Hanfkraut in jeder Apotheke. In Deutschland können zumindest Tropfen, Kapseln oder Inhalationslösungen auf Spezialrezept verordnet werden.Hier zu Lande besorgen sich die Betroffenen das Hanfkraut nicht selten auf der Strasse. «Sie werden in die Illegalität getrieben», sagt Kantonsarzt Taverna. Dass die Patienten zu Therapiezwecken kiffen, bestätigt die MS-Liga, das Paraplegikerzentrum in Nottwil sowie Facharzt Vaney.

Auch Charlotte Hurni hat es bereits mit Rauchen und Teetrinken versucht. Doch sie bekam von der geballten Ladung Halluzinationen. Sie wünscht sich deshalb ein gut dosierbares Medikament, das zudem finanzierbar ist.

Patienten wie Hurni sind es, denen die Apothekerin Patrizia Ochsner gern helfen würde - für eine kurze Zeit gelang ihr das auch. Im Jahr 2003 durfte ihre Apotheke, die Dorfapotheke in Schönbühl-Urtenen BE, THC-haltige Tropfen und Tinkturen auf Faserhanfbasis herstellen. Nur gerade 4.35 Franken kostete eine Tagesdosis von fünf Milligramm Wirkstoff. Den Rohstoff importierte Ochsner aus Deutschland. Grünes Licht gab damals das BAG, doch am Jahresende 2003 wurde die Erlaubnis nicht mehr verlängert. Ein Papierkrieg zwischen der Apothekerin und dem Amt folgte, umsonst. Im Herbst 2004 gab Ochsner auf. «Die Bewilligung wurde auf Grund missverständlicher Unterlagen erteilt», sagt Präventionsexperte Buechi heute.

Die nächste Entscheidung, die den Kranken schadet, wurde bereits getroffen. Bislang hat das BAG die Einfuhr von Marinol aus den USA unterstützt. Im Sommer werden die letzten Marinol- Kapseln im Schweizer Lager aufgebraucht sein. Dann läuft das Modell aus. Es wird keine Sammelbestellungen mehr geben. Das bedeutet: Die Patienten müssen für das Medikament noch tiefer in die eigene Tasche greifen als bisher.

Mit der gescheiterten Revision des Betäubungsmittelgesetzes bleibt die Situation beim Stand von 1975 eingefroren. Wie vor 30 Jahren steht Cannabis zusammen mit LSD, Meskalin und Ephedrin auf der Liste der verbotenen Betäubungsmittel. Dagegen darf sogar Heroin schwer Drogenabhängigen unter strengen Bedingungen seit 1999 verschrieben werden. Dass Cannabis im Medizinbetrieb auf der falschen Liste steht, weiss auch das BAG. «Es wäre gut, wenn es zu den verschreibbaren Betäubungsmitteln zählen würde», gesteht Buechi. Handeln wird das Amt jedoch nicht. Das Parlament entscheidet.Dort tut sich wenig. Für Charlotte Hurni bleibt die günstige und effektive THC-Therapie noch lange ausser Reichweite.

(Sabine Olff) Facts, 13/2005 v. 31.3.05

Artikel modifiziert Montag 18. April 2005 14:34, Erscheinungsdatum Mittwoch 13. April 2005 02:50

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