Cannabis gegen Schmerzen im Deutschen ZDF
Besitz, Anbau und Handel mit Cannabis sind in Deutschland verboten und werden geahndet. Ärzte dürfen aber mittlerweile den als Medikament (Tropfen, Kapseln) angebotenen Hauptwirkstoff THC an Patienten verordnen.
Mehr als 3000 Jahre hatte Cannabis einen hohen Stellenwert unter den Heilpflanzen. Erst der vermehrte Missbrauch des Cannabis als Droge verdrängte es aus der medizinischen Anwendung. Heute steht der medizinische Nutzen des Cannabis vor seiner Wiederentdeckung.
Wissenschaftler haben inzwischen mehr als 400 Substanzen in der Cannabispflanze identifiziert. Eine der wichtigsten Substanzen ist das Delta-9-Tetrahydrocannabiol, kurz THC. Seit 1998 ist es deutschen Ärzten erlaubt, THC zu verschreiben. Die medizinische Anwendung der gesamten Hanfpflanze ist aber weiterhin untersagt.
Vielfältig eingesetzt
Die muskelentspannende, beruhigende, stimmungsaufhellende, appetitanregende, antiemetische (übelkeitshemmende), schmerzstillende und augeninnendrucksenkende Wirkung von Cannabis beziehungsweise THC ist gut belegt.
Daraus ergeben sich einige Einsatzmöglichkeiten, so zum Beispiel bei organisch bedingter Spastik wie bei Multipler Sklerose oder Querschnittlähmung, bei Schmerzzuständen, bei Appetitlosigkeit im Rahmen fortgeschrittener AIDS- und Krebserkrankungen, bei Nebenwirkungen der Krebs-Chemotherapie sowie bei anderen Ursachen von Übelkeit und Erbrechen und beim Glaukom (Grüner Star). Daneben wird über einen erfolgreichen Einsatz bei Epilepsie, Asthma, Bewegungsstörungen, reaktiver Depression und einigen weiteren Erkrankungen berichtet.
Vorgeschriebene Höchstmenge
Das synthetisch hergestellte Präparat gibt es als Import (internationale Apotheke), aber auch als inländisches Produkt. Der Arzt muss dafür ein Betäubungsmittelrezept ausstellen. Dabei darf eine vorgeschriebene Höchstmenge, 500 Milligramm für 30 Tage, nicht überschritten werden. Um die richtige Dosis THC zu finden, beginnen die Ärzte meist mit einer "einschleichenden" niedrigen Gabe und steigern diese dann kontinuierlich, bis die für den Patienten optimale Menge erreicht ist. Da Opiate und Cannabinoide auf ähnliche Weise schmerzstillend wirken, lassen sie sich gut kombinieren. Bei der Einnahme von Opiaten kann es dem Patienten Übel werden. Cannabis unterbindet diesen Effekt und führt zu einer Wirkungsverstärkung, so dass die Opiatdosis gesenkt werden kann. THC ist im Allgemeinen gut verträglich.
Kontakt
Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin
(IACM)
Arnimstr. 1A
50825 Köln
Krankenkasse zahlt nicht
Zu den akuten unerwünschten Wirkungen zählen Herzschlagbeschleunigung, Blutdruckabfall, Mundtrockenheit und Bindehautreizung. Schwangere und Stillende sollten auf die Einnahme von Cannabis oder Cannabispräparaten verzichten, ebenso Patienten mit krankhaft veränderten Herzkranzgefäßen. Vorhandene Ängste oder Psychosen können durch die Einnahme von Cannabis verstärkt werden.
Verschreibungspflichtige Cannabispräparate sind sehr teuer. Die Preise für 500 Milligramm liegen bei etwa 460 Euro für das deutsche Präparat und bei rund 1700 Euro für das Importprodukt. Die meisten Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht.










