DE: Cannabis und Staßenverkehr. Analysen und Konzepte
Rechtstat? In Bezug auf die Führerscheinverordnungen wurde dieses Prinzip auf den Kopf gestellt.
Um also seine straßenverkehrsrechtliche Unschuld zu beweisen, hatte jeder Betroffene rund ein Jahr auf seinen Führerschein zu verzichten und gut und gern 1000 Euro für staatlich angeordnete Maßnahmen zu bezahlen.

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Von BtmG zu FeV
Erleichterungen im Bereich der Besitzdelikte sind eine Seite der Medaille. Doch sind auch die Befürworter der Prohibitionspolitik erfindungsreich. In der Folge sannen sie nach anderen Wegen, den Hanffreunden das Leben schwer zu machen. Der Hebel dazu war auch bald gefunden. Gegen das Opportunitätsgebot aus Karlsruhe konnte sie nur noch begrenzt agieren. Zumal in den 90er Jahren die Legalisierungsbewegung in der Bundesrepublik eine neue Blüte erlebte, was sich unter anderem in der Gründung der Hanfparade zeigte, die 2006 nun ihr zehnjähriges Jubiläum feiern darf und zu den größten regelmäßigen Events der Hanfbewegung in Europa zählt. Der Hebel der Prohibitionisten trägt den Namen „Führerscheinverordnung“ (FeV). Im Gegensatz zu Gesetzen müssen Verordnungen nicht in den Parlamenten debattiert und beschlossen werden, sondern werden von den zuständigen Fachministern erlassen. Und an den FeV, die seit Mitte der 90er Jahre exekutiert wurden, war alles dran, um die Repression von Hanffreunden entgegen der Intention des Bundesverfassungsgerichtes noch zu erhöhen. Wenn nun jemand mit ein paar Krümeln Haschisch oder Marihuana erwischt wurde, bekam seltener als zuvor eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes. Dafür wurde automatisch eine Meldung an die Führerscheinstelle gemacht. Diese gingen nun, den neuen FeV folgend, grundsätzlich davon aus, dass jemand, der Cannabis bei sich führt, nicht geeignet sei, ein Fahrzeug zu führen, und zwar unabhängig davon, ob er von der Polizei am Steuer erwischt wurde oder auf einer Parkbank saß. Folgen der Beweislastumkehr Ein klassisches Prinzip von Rechtsstaaten besagt, dass einem Menschen eine Schuld nachgewiesen werden muss. Solange das nicht geschieht, gilt er als unschuldig. In Bezug auf die Führerscheinverordnungen wurde dieses Prinzip auf den Kopf gestellt. Automatisch wurde nun davon ausgegangen, dass jemand, der einmal mit einem Krümel Cannabis von der Polizei erwischt wurde, grundsätzlich nicht geeignet sei, ein Fahrzeug zu führen, weil die zuständigen Stellen ihn qua FeV für einen notorischen Süchtling zu halten hatten, der erst mal beweisen sollte, dass er sich eben nicht bekifft ans Steuer setzt. Um diesen Beweis anzutreten, musste jeder Betroffene sich einem mehrmonatigen „Drogenscreening“ unterziehen, einer Prozedur, bei der er in unregelmäßigen Abständen Urinproben abgeben muss, die auf Drogen untersucht werden. Diese Screenings hat der Betroffene selbst zu bezahlen. Außerdem musste jeder Betroffene sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen. Auch diese hat er selbst zu bezahlen. Erst, wenn er das alles erfolgreich überstanden hat, darf er wieder ans Steuer. Um also seine straßenverkehrsrechtliche Unschuld zu beweisen, hatte jeder Betroffene rund ein Jahr auf seinen Führerschein zu verzichten und gut und gern 1000 Euro für staatlich angeordnete Maßnahmen zu bezahlen. Das ist mehr, als ihm in den meisten Fällen durch ein Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz aufgebürdet worden wäre. Darüber hinaus ist ein Führerschein in der heutigen Zeit meist eine Voraussetzung für die Teilnahme am Berufsleben. Ein Jahr unschuldig ohne Führerschein sein zu müssen, bedeutete für tausende Menschen in der Bundesrepublik das Ende ihrer beruflichen Existenz.
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