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DE: Cannabis und Straßenverkehr

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Durchführung eines Gesetzes, nach dem Verkehrsteilnehmer mit jeder nachweisbaren THC-Konzentration im Blut unter dem Einfluss von Cannabis stehen, als verfassungswidrig.

Das Gericht erklärte, dass die Verfolgung von Personen, die Spuren von THC aufweisen, jedoch nicht beeinträchtigt sind, nicht die Absicht des Gesetzgebers gewesen sei. Es stellte fest, dass Wissenschaftler bei Blutkonzentrationen unter 1 ng/ml THC im Allgemeinen nicht vom Vorliegen einer akuten Wirkung ausgingen.

Die Richter entschieden im Fall eines Mannes, der am Straßenverkehr teilgenommen und eine THC-Konzentration von weniger als 0,5 ng/ml in seinem Blut aufgewiesen hatte. Er hatte zugegeben, 16 Stunden vor der Fahrt Cannabis geraucht zu haben, und ihm war von den Behörden der Führerschein entzogen worden.

www.cannabis-med.org
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 2005)
  • The Federal Constitutional Court, the highest German court, declared unconstitutional the enforcement of a law, which defines motorists with any detectable level of THC in the blood as being under the influence of cannabis.
  • La Cour constitutionnelle fédérale de Karlsruhe, la plus haute cour allemande, a déclaré anticonstitutionnel l'application de la loi qui définit comme étant sous l'influence du cannabis tout conducteur présentant tout niveau détectable de THC dans le sang.
Erscheinungsdatum Montag 31. Januar 2005 12:34

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