DE: Freispruch bei medizinischer Verwendung
"Warum gönnen wir Juristen einem Menschen mit so einem schweren Schicksal nicht ein paar schöne Tage." Ein von menschenfreundlichem Geist geprägtes Gerichtsurteil aus Deutschland, das hoffentlich Schule machen wird!
Das Amtsgericht Mannheim sprach am 19. Januar einen Multiple-Sklerose-Kranken vom Vorwurf des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln frei. Bei dem 41-Jährigen waren etwa 600 Gramm Cannabis gefunden worden, das er seit 15 Jahren gegen Symptome seiner Erkrankung verwendete.
Richter Ulrich Krehbiel fand deutliche Worte gegen die strafrechtliche Verfolgung von Schwerkranken, die Cannabis medizinisch nutzen:
"Warum gönnen wir Juristen einem Menschen mit so einem schweren Schicksal nicht ein paar schöne Tage."
Dr. Hans-Michael Meinck, Professor für Neurologie an der Universität Heidelberg, hatte zuvor in seiner gutachterlichen Stellungnahme die Wirksamkeit von Cannabis zur Behandlung der Ataxie des Patienten bestätigt. Ataxien sind Bewegungsstörungen, die bei MS auftreten können.













