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DE: Hasch-Anbau rechtfertigt keine Kündigung der Wohnung

Mieter die in der Wohnung Cannabis anbauen, können deshalb nicht fristlos vom Vermieter gekündigt werden. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

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Berliner Zeitung, 29.07.2006

In dem Fall hatte der Mieter maximal zwei mal die Pflanze angebaut und die Droge anschließend selbst konsumiert. Das Strafverfahren war jedoch gegen eine Strafe von 100 Euro eingestellt worden. Damit sei der Verstoß nicht so gravierend, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei, hieß es. (BLZ)

Erscheinungsdatum Mittwoch 23. August 2006 13:04

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