Deutschland: Auch wer passiv Cannabis raucht, riskiert Fahrverbot
Einem Verkehrsteilnehmer kann auch dann der Führerschein entzogen werden, wenn er nur durch Passivrauchen von Cannabis fahruntüchtig geworden ist.
MANNHEIM (dpa)
Einem Verkehrsteilnehmer kann auch dann der Führerschein entzogen werden, wenn er nur durch Passivrauchen von Cannabis fahruntüchtig geworden ist. Das hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem in Mannheim veröffentlichten Beschluß bekannt gegeben.
Einem Mann war im Frühjahr vergangenen Jahres die Fahrerlaubnis entzogen worden, nachdem bei ihm eine erhöhte Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC) festgestellt wurde. Der Mann, der nach eigenen Angaben selbst hin und wieder zu dem Rauschmittel greift, in diesem Fall aber nichts genommen haben will, hatte angegeben, sich vor der Fahrt zwei Stunden in einem Technoclub aufgehalten zu haben, wo Cannabis geraucht worden sei.
Daß der Mann nur passiv geraucht habe, sei für seine Fahruntüchtigkeit nicht ausschlaggebend, erklärte das Mannheimer Gericht. Der Beschluß ist unanfechtbar.










