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Deutschland: CSU ignoriert Grundgesetz

In einem Kommentar in der "Bild am Sonntag" hat sich CSU Generalsekretär Markus Söder für "null Toleranz" bei Cannabiskonsum ausgesprochen. Damit setzt er sich über eine mittlerweise 10 Jahre alte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinweg, wonach der Staat nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit bei geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse grundsätzlich von Strafe abzusehen hat.

Der Konsum selbst ist ausserdem grundsätzlich nicht strafbar, weil in unserem Rechtssystem Selbstschädigung nicht Gegenstand des Strafrechts ist. Wer sich z.B. selbst in den Finger schneidet, kann nicht wegen Körperverletzung angezeigt werden. Der Erwerb und Besitz von Cannabis sind überhaupt nur über eine Behelfskonstruktion strafbar, indem sie nämlich die Möglichkeit beinhalten, dass der Besitzer anderen Gelegenheit zum Konsum bietet. Er könnte z.B. Cannabis verschenken, so wie jemand eine Zigarette hergibt oder jemandem von seinem Maßkrug trinken lässt.

Selbst im von der CSU regierten Bayern gilt keine "null Gramm" Grenze. Immerhin ist man auch an bayerischen Gerichten so realistisch, bei Mengen unterhalb 0,5 bis 3 Gramm (je nach Fall) das Verfahren einzustellen. In Berlin und Schleswig Holstein werden jedoch Verfahren bis zu 30g eingestellt, ohne dass es deshalb mehr Probleme mit übermässigem Konsum g&auuml;be. Im Gegenteil: Bei einer Studie die vor zwei Jahren Cannabiskonsum unter Schülern in mehreren deutschen Grossstädten vergklich, lag ausgerechnet die bayerische Landeshauptstadt an der Spitze!

Doch Experten warnen: Fast jeder Junkie hat mit Hasch oder Marihuana begonnen. Das Beispiel Holland hat gezeigt, daß die Legalisierung von Drogen der völlig falsche Weg ist. Wir müssen unsere Kinder davor schützen und dürfen uns nicht mit Drogen arrangieren. Politiker, die für die Freigabe von Drogen demonstrieren, sind verantwortungslos. Gerade Erwachsene müssen bei diesem Thema Vorbild sein. Es darf nicht sein, daß Eltern vor ihren Kindern einen Joint rauchen. (Bild am Sonntag, 05.12.2004)

Hier gräbt Söder wieder das überholte Argument der "Einstiegsdroge" aus. Tatsächlich greift kaum jemand zu Heroin, der nicht vorher regelmässig Alkohol und Nikotin konsumiert hat. Der Grossteil der Alkohol-, Nikotin- und Cannabiskonsumenten greift jedoch nie zu Heroin und die CSU fordert sinnvollerweise auch kein Alkohol- und Tabakverbot.

Andererseits verhindert eine besonders intolerante Cannabispolitik wie in Bayern jedoch keine Probleme mit anderen Drogen. Im Ggenteil: Allein München meldete im Durchschnitt der letzten Jahre pro Jahr etwa soviele "Drogentote" wie die gesamten Niederlande, die zwölfmahl soviele Einwohner zählen. An diesem Kriterium gemessen, müsste Bayern die niederländische Politik übernehmen und nicht umgekehrt.

Worum es bei diesem Artikel wahrscheinlich wirklich geht: Anfang 2005 wird eine lange erwartete Studie des Max Planck Instituts in Freiburg veröffentlicht, die sich mit der derzeitigen Rechtspraxis bei Cannabis beschäftigt. Wenn sie wie erwartet die Existenz einer ungleichen Rechtspraxis bestätigt, die der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung von 1994 zuwiderläuft, wächst der Druck auf die Länder, sich auf eine bundesweit einheitliche Mengenregelung zu einigen. Die SPD wird wahrscheinlich für eine Grenze von 10g oder 15g eintreten. Die offizielle Position der CDU ist, bundesweit bei höchstens 6g (wie etwa in Baden-Württemberg) von Strafe abzusehen. Indem die CSU nun mit 0g ins Rennen geht, erhofft sie wahrscheinlich, bundesweit 6g als Kompromiss durchsetzen zu können.

http://www.cannabislegal.de

Artikel modifiziert Dienstag 7. Dezember 2004 02:30, Erscheinungsdatum Dienstag 7. Dezember 2004 02:27

http://www.cannabis-helvetica.ch
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