Text vergrössernText NormalgrösseText verkleinern

Deutschland: WOHNUNGSDURCHSUCHUNG, Nicht beim Kiffen

BVerfG kritisiert willkürliche Durchsuchungen

Der bloße Besitz von Haschisch zum Eigenkonsum rechtfertigt grundsätzlich keine Wohnungsdurchsuchung bei dem Verdächtigen. Solange er andere, insbesondere Jugendliche, nicht zum Konsum verleite, wäre eine Wohnungsdurchsuchung unverhältnismäßig, so das Landgericht

GIF - 1.6 kB
www.taz.de

Kaiserslautern (Az.: 8 Qs 13/06). (dpa)

tagesschau.de

GIF - 2 kB
www.tagesschau.de

10.10.06

BVerfG kritisiert willkürliche Durchsuchungen
- Keine Hausdurchsuchung wegen Falschparkens

Das Bundesverfassungsgericht hat Polizei und Justiz in ungewöhnlich scharfer Form zur Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei Hausdurchsuchungen aufgefordert. In drei Fällen hoben die Karlsruher Richter teilweise willkürliche Durchsuchungsbeschlüsse auf und erklärten sie nachträglich für verfassungswidrig, da sie gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verstießen.

Das Verfassungsgericht rief die zuständigen Richter auf, sich an ihre verfassungsrechtlichen Pflichten zu halten. So haben die Gerichte etwa sicherzustellen, dass zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr ein Richter für die ermittelnden Staatsanwälte erreichbar ist. Außerdem müsse ein Durchsuchungsantrag ausreichend begründet und verhältnismäßig sein.

Durchsuchung wegen Falschparkens

In ersten Fall hatte das Amtsgericht Aachen die Kanzleiräume eines Rechtsanwalts durchsuchen lassen - und zwar allein wegen angeblich unberechtigten Parkens auf einem Sonderfahrstreifen vor dem Justizgebäude in Aachen. Die Polizei beschlagnahmte dabei den anwaltlichen Terminkalender, um festzustellen, ob der Anwalt an den betreffenden Tagen gerichtliche Termine wahrgenommen hat.

Angeblich war kein Richter mehr da

Im zweiten Fall hatte die Polizei in München die Wohnung eines an einer Messerstecherei beteiligten Mannes zusätzlich noch mit einem Drogenspürhund durchsucht, obwohl er gar nicht im Verdacht des Rauschgiftkonsums stand. Einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss holten die Münchner Polizeibeamten nicht ein, weil angeblich um 18 Uhr kein Ermittlungsrichter mehr erreichbar gewesen sei. Im dritten Fall hatte das Amtsgericht Hanau die Durchsuchung der Kanzlei von zwei Rechtsanwälten angeordnet - und zwar wegen des Verdachts der versuchten Nötigung eines Richters in einem Strafverfahren. Der Durchsuchungsbeschluss erfüllte nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts aber nicht einmal ein "Mindestmaß" der üblichen Begründungsanforderungen.

P.S.

Das ist fast revolutionär! Im Süden, zumindest in Bayern, ist es m.E. Normalität, dass schon bei geringen Mengen Cannabis eine Hausdurchsuchung gemacht wird. Bleibt zu hoffen, dass das Urteil auch dort Auswirkungen hat.

Erscheinungsdatum Dienstag 10. Oktober 2006 20:20

http://www.cannabis-helvetica.ch
http://www.swisshempshop.com