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Dossier Hanf: Ein ganz besonderes Kraut

2002/12/30 - Schweizer Bauer

Am Ende der neunziger Jahren ist der Hanfanbau teilweise wieder salonfähig geworden und es winken gute Gewinne. Das Risiko, im Gefängnis zu landen, ist allerdings gross.

Es gibt kaum eine vielseitigere Pflanze als Hanf (Cannabis Sativa). Von der Öl-, Stoff- und Seilherstellung bis hin zu seiner Verwendung als Tee, Medikanmentenbestandteil, Heil- und Rauschmittel sind die Verwendugsmöglichkeiten praktisch unbeschränkt.

Mit dem zunehmenden Missbrauch von Hanf als Droge, wurde in der Schweiz Ende der 50er Jahre der Anbau der traditionsreichen Pflanze verboten. Zwischenzeitlich ist er unter gewissen Bedingungen wieder möglich und hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen und es winken gute Verdienstmöglichkeiten. Die unklare rechtliche Situation birgt jedoch für Produzenten auch unberechenbare Risiken.

Erfahren Sie in unseren gesammelten Beiträgen mehr über die geschichtlichen und kulturellen Hintergründe der Pflanze, über Verwendungsmöglichkeiten, Chancen und Risiken beim Anbau und orientieren Sie sich über die derzeitige politische und rechtliche Situation bezüglich Hanf in der Schweiz:

Steckbrief:

- Name: Cannabis sativa sativa
- Familie: Moraceae (Maulbeerbaumgewächse)
- Alter: Einjährige Pflanze
- Geschlecht: Getrennt geschlechtlich, das heisst, Pflanzen mit männlichen und Pflanzen mit weiblichen Blüten
- Wohnort: Anbau in allen Erdteilen
- Herkunft: Zentralasien
- Grösse: Bis zu 4 Meter hoch
- Aussehen: Fingerförmig gefiederte Blätter; je nach Umweltbedingungen ist die Pflanze unterschiedlich stark verzweigt.
- Keimtemperatur: Mindestens 4 bis 5 Grad Wirtschaftliche Nutzung: Fasergewinnung, Ölherstellung
- Besonderes: An den Spross- und Blütenteilen der Pflanze befinden sich Drüsen, die ein Harz bilden, das so genannte Haschisch. Dieses enthält Stoffe mit halluzinogener, also rauschbringender Wirkung. Die getrockneten weiblichen Blüten, an denen besonders viel der harzartigen Masse gebildet wird, werden als "Marihuana" bezeichnet.

Geld gibts viel, aber das Risiko ist gross

Hanf (Cannabis Sativa) wurde in der Schweiz bis zum Verbot 1951 vorwiegend als Heilmittel verwendet. Heute verspricht sein Anbau satte Gewinne, birgt aber auch grosse Risiken.

Laut einer repräsentativen Umfrage der Fachstelle für Alkohol- und Drogenfragen (SFA) drehen sich rund 87’000 Schweizerinnen und Schweizer täglich einen Joint. 700’000 oder rund ein Zehntel der Schweizer Bevölkerung gibt an, mindestens einmal im Leben gekifft zu haben.

Der Rohstoff dazu stammt zunehmend aus dem Inland. Auf 200 bis 300 Hektaren sei in diesem Sommer Hanf angebaut worden, schätzt das Bundesamt für Polizei. Dies entspricht in etwa der Obstbaufläche. Ein Grossteil der Pflanzen standen im Tessin. Die Flächen müssen gar nach oben korrigiert werden, wenn es nach dem Tessiner Staatsanwalt Antonio Perugini geht. 150 ha seien es in der Sonnenstube gewesen, gab er in einem Bericht der "Weltwoche" an. In seinem Kanton sei der Ertrag aus dem Hanfsektor höher als aus der übrigen Landwirtschaftsproduktion.

Ein gutes Geschäft
Vorsichtigen Schätzungen zufolge werden jährlich mehr als 200 t Hanf produziert. Der Produzent kann ihn für 1500 bis 3000 Franken pro kg verkaufen. Ein gutes Geschäft; denn Hanf ist eine relativ anspruchslose Pflanze, die fast ohne Dünger und ohne Pflanzenschutzmittel auskommt. Ernte, Rüsten und Sortieren werden jedoch von Hand gemacht. Heute muss der verhältnismässig hohe Produzentenpreis mit einem hohen Risiko verrechnet werden. Die Fr. 1.50 bis 3.- pro Gramm verdreifachen sich auf dem Markt oder im Laden auf Fr. 4.50 bis 9.-. Selbst für die Hanfkoordination sind diese Margen "eine Schweinerei".

Schweizer Hanf mit "gutem" Ruf
Schweizer Hanf geniesst auch im Ausland einen guten Ruf. In Grossbritannien, Schweden oder Frankreich wird die Qualität geschätzt. Nicht zuletzt darum, weil er sehr viel Tetrahydrocannabinol (THC), das Rauschmittel, enthält. Waren es in den Achtzigerjahren noch rund 5 %, sind es heute zwischen 8 und 20.

Die höchsten Werte (gegen 25% THC) erreicht Hanf, der "indoor" angebaut wird. Besonders im Tessin sind Fabrikhallen mit Tropfbewässerungen, Belüftungen und starken Lampen, die das Sonnenlicht ersetzen, zu Hanfhallen umgenutzt worden. Auf mehreren Etagen wächst dort, geschützt vor Wind, Wetter und - vor allem vor der Öffentlichkeit - Hanf bester Qualität. Auch im Freiland ist die Produktion professioneller geworden. In der Magadinoebene mussten Zucchetti, Frühkartoffeln oder Kopfsalat dem Hanf weichen. Hohe Zäune bewahren die Felder vor Dieben. Während der Erntezeit gehen Schäferhunde und ihre Herrchen von privaten Bewachungsdiensten in Stellung, um den reichen Ertrag zu schützen.

Lückenhaftes Gesetz
Der Hanfanbau birgt noch weitere Risiken: die Unberechenbarkeit der Behörden. Das Betäubungsmittelgesetz verbietet Anbau und Konsum von Cannabis und Cannabisprodukten. Doch das Gesetz ist lückenhaft. So ist der Anbau zum Eigengebrauch unter gewissen Umständen gestattet. In den letzten Jahren wurde hie und da ein Auge zugedrückt. Die Kantone, verantwortlich für die Umsetzung des Gesetzes, wenden es sehr unterschiedlich an. Dies führte zunehmend zu einer Hüst-und-Hott-Politik. Konnte ein Landwirt seine Ernte im einen Jahr ungehindert einfahren, musste er sie im nächsten der Polizei überlassen. Einige gingen ins Gefängnis.

Diese verworrene Lage hat den Bundesrat dazu veranlasst, das Betäubungsmittelgesetz zu revidieren. Unter anderem sollen Anbau und Konsum von Hanf liberalisiert werden. In groben Zügen geht es darum, dass vom Samenkorn bis zum Joint (oder was auch immer daraus entsteht) jede Station der Pflanze genau aufgezeichnet wird, so dass eine lückenlose Rückverfolgbarkeit entsteht. Im Herbst 2001 hat es der Ständerat verabschiedet. Voraussichtlich im kommenden Frühling wird der Nationalrat darüber befinden. Dieses Gesetz wäre international einzigartig.

Wachsender Markt in Europa
Aber auch im Ausland öffnen sich die Fronten. Neben Holland tolerieren Italien, Spanien und Dänemark den Konsum. In Kanada habe im September ein Sonderausschuss der Regierung empfohlen, den Cannabiskonsum zu legalisieren und Cannabis ähnlich reguliert zu verkaufen wie Alkohol, schreibt das Hanf-freundliche Fachmagazin "Swiss Hemp News". Selbst der Schweizerische Bauernverband setzt sich für die Liberalisierung ein. Er fordert jedoch klare Regeln für die Produktion. Und er will, dass gesamtschweizerisch einheitliche Regeln gelten.

Der Markt für Cannabisprodukte ist gross und dürfte in Zukunft noch wachsen. Allein in Europa haben 45 Millionen Menschen mindestens einmal einen Joint geraucht. "Sollte der internationale Cannabishandel dereinst liberalisiert werden, eröffnet sich der serbelnden Schweizer Exportindustrie ein neuer Markt", folgert die "Weltwoche". Eine Chance auch für die Landwirtschaft?

Was Jeanshosen mit Hanf zu tun haben

Seit Menschengedenken bietet Hanf als Faserpflanze und Öllieferant breiten Nutzen. Das Wunderkraut geriet aber in Verruf, weil es auch als Droge konsumiert werden kann.

"Hanf ist die älteste Kulturpflanze der Welt", schreibt Christian Rätsch im Buch "Räucherstoffe". Sie sei schon in der Steinzeit kultiviert worden. Kein Wunder, denn sie bietet vielfältigen Nutzen. So wurden hauptsächlich die Fasern verwendet, als Nahrungsmittel waren die ölhaltigen Samen wertvoll, und weiter wurde Hanf schon seit jeher auch als Heil- und Rauschmittel verwendet. Das ist durch Ausgrabungen belegt, so berichtet Rätsch, man habe über 3000 Jahre alte ägyptische Mumien analysiert und sei zum Schluss gekommen, dass diese Personen zu Lebzeiten mit Sicherheit Haschischkonsumenten waren.

Hanf - eine ideale Faser
Auch in unseren Breitengraden wusste man die Vorzüge von Hanf schon früh zu schätzen. So ist belegt, dass die Germanen bereits 400 v. Chr. zur Faser- und Ölgewinnung Hanf anbauten.
Der berauschende Aspekt beim Anbau von Hanf war früher kaum von Bedeutung. So hat man die weiblichen Pflanzen, die als Droge viel mehr Wirkung zeigen als die männlichen, jeweils aus den Feldern eliminiert, weil sie für die Fasergewinnung von minderer Qualität sind.

Die männliche Hanfpflanze war wertvoll, da sie ein vortreffliches Material für strapazierbare Seile, Segeltuch, Zeltplanen und Arbeitskleidung liefert. Ein spezieller Vorteil von Hanf ist, dass die Fasern auch bei Nässe fest bleiben, deshalb waren die Hanfseile zum Beispiel für die Schifffahrt unersetzlich.

Nicht nur für Seile war Hanf ein ideales Ausgangsmaterial. So wollte Levi Strauss, ein Händler, Zeltplanen aus Hanf an die Goldgräber in Kalifornien liefern. Doch er sah, eigentlich hätten sie strapazierfähige Arbeitskleider nötiger. So liess er das Hanf-Zelttuch zu Hosen verarbeiten - die ersten Jeans waren geboren. Trotz all den Vorzügen, die die Hanffaser bietet, wurde sie seit Anfang des 20. Jahrhunderts immer mehr von in "Billiglohnländern" produzierten Fasern wie Sisal, Jute oder Baumwolle verdrängt.

Breite Verwendung
Hanf war wie oben beschrieben von grösster Bedeutung für die Herstellung von Seilen, Planen, Kleidern. Weiter fanden die Fasern auch bei der Papierproduktion Verwendung. In jüngerer Zeit gewinnt Hanf auch als natürlicher Baustoff an Bedeutung.

Das Öl kann vielfältig genutzt werden. Zum Beipiel kann es ausser für Schmierstoffe und Treibstoffe auch bei der Herstellung von Lack und Farben oder als Bestandteil für Waschmittel verwendet werden. Die Rückstände der Ölgewinnung sind als Viehfutter geeignet. Dazu kommen Einsatzgebiete in der Medizin. Und - es mag lächerlich klingen - wirtschaftlich nicht zu unterschätzen ist die Verwendung als Vogelfutter.

Hanf bietet den Menschen auf ganz verschiedenen Ebenen seine Dienste an. Wie wertvoll diese Pflanze ist, kommt in einer altindischen Überlieferung zum Ausdruck. Sie sagt, die Hanfpflanze sei entstanden, als ein Tropfen Nektar vom Himmel fiel und die Erde befruchtete.

Das Kraut gerät in Verruf
Ob so vielen Vorzügen fragt sich, weshalb dieses Kraut denn in Verruf kam. Der Ethno- botaniker Wolf-Dieter Storl beschreibt den "Fall" der Hanfpflanze. Zum Verhängnis wurde der Pflanze ihre berauschende, halluzinogene Wirkung. So sei während der so genannten "Belle epoque" zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Frankreich bei aufmüpfigen Künstlern Haschisch als Rauschgift in Mode gekommen.

In den USA waren es Schwarze, Puertoricaner und mexikanische Saisonarbeiter, also eine ganz arme Bevölkerungsschicht, die Hanf rauchten. Dann kamen Jazz-Musiker und Künstlerkreise auf den Geschmack. Postwendend wurde 1937 ein Gesetz erlassen, das den Besitz der Hanfpflanze mit langjährigen Zuchthausstrafen und hohen Geldbussen belegte.

Auch bei uns war der Besitz von Hanf seit den Sechzigerjahren illegal. Dabei konnten unsere Vorväter vernünftig mit dem Kraut umgehen. So wird nämlich berichtet, dass sich früher die Männer nach der Hanfernte, also einmal im Jahr, die Pfeife mit Hanf stopften zum so genannten "Champfe", beschreibt Wolf-Dieter Storl.

Seit Anfang der Neunzigerjahrer galt es, neue Ackerkulturen für die Schweizer Landwirtschaft zu finden. In dieser Zeit erhielten nachwachsende Rohstoffe wie Chinaschilf und Kenaf, aber auch Hanf Aufwind. Der Bund hat begonnen, diese nachwachsenden Rohstoffe finanziell zu unterstützen.

Anbaubeiträge für bestimmte Sorten
Seit vier Jahren zahlt er den Landwirten Anbaubeiträge für Faserhanf. Pro Hektare gibt es 1500 Franken. Um von den Beiträgen profitieren zu können, darf der Hanf höchstens 0,3% THC (Tetrahydrocannabinol) enthalten. Hanf mit tiefem THC-Gehalt kann zur Herstellung von Öl, als Einstreue in Ställen oder für die Beimischung zu Kompost verwendet werden. Der tiefe THC-Gehalt wird mit speziellen Züchtungen erreicht. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat einen eigenen Sortenkatalog zusammengestellt. Nur wer eine dieser 13 Sorten anbaut, erhält die Anbaubeiträge.

Zusätzlich muss der Bewirtschafter jederzeit den Nachweis über die Saatgutbeschaffung, die Sortenechtheit und den Verwendungszweck des Hanfes erbringen können. Weiter muss die Hanfparzelle mindestens 20 Aren gross sein, wobei die landwirtschaftliche Nutzfläche nicht weniger als eine Hektare umfassen darf.

Mässiger Erfolg für Hanfförderung des Bundes
Die Hanfförderung des Bundes ist nur mässig erfolgreich. Im Jahr 2001 wurden in der Schweiz nur gerade 32 Hektaren Faserhanf angebaut. 2002 waren es noch weniger. Dafür gibt es zwei Gründe: Einerseits ist die Verwendung als Einstreue und als Kompostzusatz finanziell nicht lukrativ, andererseits fehlt es an Anreizen, die Fasergewinnung und -aufbereitung für industrielle Werkstoffe zu forcieren. Aufgeschlossene Hanffasern liessen sich als idealer Werkstoff beispielsweise in der Autoindustrie einsetzen. Bislang fehlt es jedoch an billigen und umweltschonenden Aufschlussmethoden der Fasern und an Hanf von konstant hoher Qualität. Da das Investitionsvolumen gross ist, die Aussichten auf Gewinn jedoch nur gering sind, ist die Zukunft des Faserhanfes ungewiss.

Hanf wird eine Nischenkultur bleiben

Das revidierte Betäubungsmittelgesetz sieht vor, den Anbau von "Drogenhanf" straffrei zu machen. Der Nationalrat befindet im Frühling über das Gesetz.

Das revidierte Betäubungsmittelgesetz wird auch Auswirkungen auf die Landwirtschaft haben. Schliesslich sind in diesem Jahr je nach Schätzung auf 200 bis 300 Hektaren Hanf angebaut worden - Hanf, der den gesetzlich festgelegten Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) von 0,3% für nachwachsende Rohstoffe bei Weitem übertrifft.

Anbau weiterhin verboten
Der so genannte Drogenhanf wird einerseits zur Produktion von Kosmetikartikeln, Duftkissen, Öl oder Getränken verwendet, andererseits fliesst er in den Markt für leichte Drogen. Im revidierten Gesetz sollen wie bis anhin der Anbau, die Fabrikation und der Handel mit Cannabis und Cannabisprodukten grundsätzlich verboten bleiben. Neu wird jedoch angestrebt, die Strafverfolgungspflicht einzuschränken.

In der Botschaft zum revidierten Betäubungsmittelgesetz führt der Bundesrat aus, dass dies erlauben würde, eine gewisse Zahl von Verkaufsstellen ebenso zu tolerieren wie auch den Anbau von Drogenhanf und die Herstellung von Cannabisprodukten. Dies jedoch nur, sofern die vom Bundesrat definierten Voraussetzungen erfüllt sind. Gleichzeitig sollen eindeutige Kriterien die Trennung von Industrie- oder Faserhanf und Drogenhanf ermöglichen. Zusätzlich wird geprüft, den maximalen THC-Gehalt auf 0,2% festzusetzen, womit die Normen internationalen Bestimmungen angepasst würden.

Die wichtigste Neuerung für den Anbau von Drogenhanf soll die allgemeine Meldepflicht aller Hanfkulturen sein. Für den Anbauer bedeutet dies, dass er jederzeit nachweisen können muss, wo er den Samen oder die Stecklinge bezieht und wohin er die Pflanzen oder das Pflanzenmaterial verkauft. Zusätzlich muss der Landwirt den THC-Gehalt seine Hanfes messen lassen. Die jeweiligen Mengen sollen ebenfalls registriert werden. Die Kontrollkosten gehen zu Lasten des Cannabispflanzers beziehungsweise des -händlers.

Branche Hanf
Der Ständerat hat im Herbst 2001 einer teilweise Liberalisierung des Hanfanbaus und -konsums zugestimmt. Der Nationalrat wird das revidierte Betäubungsmittelgesetz im kommenden Frühling in Angriff nehmen. Der Schweizerische Bauernverband (SBV) ist grundsätzlich damit einverstanden. Denn die heutige Rechtsunsicherheit sei aus Sicht der Landwirte "unbefriedigend". Weiter müsste eine offizielle Branchenorganisation geschaffen werden, die eine marktregulierende Funktion ausübt. Trotz allem könne Hanf nicht mehr als eine Marktnische sein.

Dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wurde vorgeschlagen, die mit Drogenhanf bepflanzten Flächen von der landwirtschaftlichen Nutzfläche auszuschliessen. Er wird vom BLW nicht unterstützt. Der Ausschluss von Kulturland würde sich nachteilig auf den ökologischen Leistungsnachweis auswirken, heisst es beim BLW. Möglich sei hingegen, bei Verstössen die Direktzahlungen zu kürzen. Das BLW will mittelfristig die Anbaubeiträge für den Industrie- und Faserhanf überprüfen. Das Aufwand-/Ertrags-Verhältnis sei ungünstig.

Dies hat der Verein Schweizer Hanf-Freunde (VSHF) bereits im Oktober gefordert. Obwohl für die Spezialisten von Anfang an klar gewesen sei, dass der Hybridhanf land- und volkswirtschaftlich wertlos sei, seien jahrelang kostspielige Förderungs- und Versuchsprogramme betrieben worden. Zudem halte der Schweizerische Bauernverband ein Gutachten unter Verschluss, das besagt, dass nur Bauernhanf (mehr als 0,3% THC) für die Landwirtschaft von Nutzen sei.

Artikel modifiziert Freitag 24. Oktober 2003 14:13, Erscheinungsdatum Montag 30. Dezember 2002 00:00

Folgender Artikel :

Hanfkonsum erlaubt

http://www.cannabis-helvetica.ch
http://www.swisshempshop.com