EUinter: ARBEITSDOKUMENT über die UN-Drogenübereinkommen
Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten
Berichterstatterin: Kathalijne Maria Buitenweg
Einleitung
Am 16./17. April 2003 trifft sich der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen auf Ministerebene in Wien. Ein weiteres Treffen ist bereits für 2008 geplant. Diese Treffen stimmen mit den beiden Zieldaten überein, die 1998 von der Vollversammlung zur Verwirklichung bestimmter Ziele beschlossen wurden.
Das Jahr 2003 wurde als Zieldatum für neue oder verbesserte Strategien zur Senkung der Drogennachfrage und zur Ausarbeitung von Programmen in enger Zusammenarbeit mit den Gesundheits -, Sozial - und Strafverfolgungsbehörden festgesetzt. 2003 ist ebenfalls die Frist für einzelstaatliche Rechtsvorschriften und Programme zur Umsetzung des Aktionsplans gegen die unerlaubte Herstellung von amphetaminähnlichen Stimulanzien und ihren Vorläuferstoffen, den unerlaubten Verkehr damit und den Missbrauch solcher Substanzen, der 1998 von der Vollversammlung angenommen wurde. Ferner werden die Staaten, die dies bisher noch nicht getan haben, aufgefordert, bis zum Jahr 2003 innerstaatliche Rechtsvorschriften und Programme gegen die Geldwäsche zu verabschieden, die mit den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1998 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtsstoffen und psychotropen Stoffen sowie mit den auf dieser Tagung beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche im Einklang stehen.
Das zweite Zieldatum ist das Jahr 2008. Bis zu diesem Datum wollen die Staaten die unerlaubte Herstellung, die unerlaubte Vermarktung und den unerlaubten Verkehr mit den in den Übereinkommen aufgelisteten Stoffen beseitigt oder zumindest maßgeblich verringert haben.
Daher ist die Konferenz im April 2003 als wichtige Gelegenheit zu betrachten, bei der aktuelle politische Maßnahmen bekräftigt werden können und Änderungen und Vorbehalte zum Ausdruck gebracht beziehungsweise vorgeschlagen werden sollten.
Die Europäische Union wird von einer offiziellen Delegation vertreten, die hoffentlich aus Mitgliedern der drei Organe zusammengesetzt sein wird. In diesem Zusammenhang hat das Europäische Parlament beschlossen, seinen Standpunkt zu einigen der in Wien erörterten Aspekte abzugeben.














