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Eine Optimistisch Stimmende Nachricht: (Deutschland)

Gelegentliches Haschischrauchen ist kein Grund, einem Verkehrsteilnehmer den Führerschein zu entziehen. Das Bundesverfassungsgericht gab einem Mann Recht, bei dem die Polizei fünf Gramm Haschisch gefunden, aber keinerlei Hinweise auf Fahren unter Drogeneinfluss festgestellt hatte.
Die Karlsruher Richter führten aus, daß es keinen Anlaß zu der Befürchtung gebe, daß der einmalige oder gelegentliche Haschischkonsum zu einer andauernden Fahruntüchtigkeit führe. Ein Führerscheinentzug stünde in keinem angemessenen Verhältnis zu einer möglichen Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Tatsache, daß jemand - ohne sich dabei ans Steuer zu setzen - gelegentlich Cannabis konsumiere, begründe noch keinen hinreichenden Tatverdacht, der die Überprüfung der Fahrtauglichkeit rechtfertige.

Artikel modifiziert Sonntag 24. Oktober 2004 19:06, Erscheinungsdatum Mittwoch 3. Dezember 2003 16:49

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