Freiburger Hanf gegen Marijuana (6kg Hanf zurückgegeben)
Das Ende einer Übung der Freiburger Polizei?
Das Kantonsgericht befasst sich nächsten Montag, um 9 Uhr, mit der Praxis, wie die Freiburger Polizei einheimischen Hanf mit tiefem THC-Gehalt (1-2%), als Marijuana (Indischer Hanf mit 12-34% THC) bezeichnet und anzeigt. Allein vom CannaBioland hat die Polizei mindestens 79 falsche Anzeigen wegen Marijuana erstellt Eine dieser Anzeigen wird vom Kantonsgericht beurteilt werden. Geladen sind unter anderem Zeugen vom Gesundheitswesen (BAG), vom Büro für Bundesstatistik und ein Experte von der Berner Universität.
Einvernommen, als er einheimischen Schweizerhanf mit tiefem THC-Gehalt (5% von Marijuana) auf sich trug, ("es seien 6 kg Pflanzen und 14 gr. Getrocknetes"), wurde ein Zürcher wegen Besitzes von Marijuana von UR. C. Boulletti zu einer Busse von 1000.- verurteilt. Aber der im Gesetz aufgeführte Hanf, ist der indische Hanf, also das Marijuana ( Art. 1 BetmG: canapa indiana). Der einheimische Bauernhanf ist im Gesetz aber nicht erwähnt. Auf eine Beschwerde hin, hat sich das Gericht für den Freispruch der 6kg entschieden, aber für die übrigen 14gr einen Schuldspruch ausgestellt. Das Gericht begründet diesen Schuldspruch mit der Tatsache, dass "die Polizei", die 14gr. Freiburger Bauernhanf "als Marijuana bezeichnet hatte". Nach dem Freispruch der 6 kg verlangt nun die Verteidigung dasselbe für die übrigen 14 gr. einheimischen Freiburgerhanf , welche für gesunde Tees verwendet werden.
Hanf-Info: In der Folge wurden die 6kg Hanf dem zu Unrecht Beschuldigten zurückgegeben. Diese waren aber total verfault, so dass der Betroffene Realersatz verlangte.










