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Holland: 5 Cannabispflanzen zu Hause sind legal

Den Bosch (NL) Ein Berufungsgericht urteilt, dass der Besitz von fünf Cannabispflanzen nicht strafrechtlich verfolgt werden soll

Menschen mit fünf Cannabispflanzen in ihrer Wohnung werden nicht strafrechtlich verfolgt, unabhängig davon wie viel Cannabis die Pflanzen produzieren. Das entschied ein Berufungsgericht in Den Bosch. Die Polizei hat seit Jahren eine Praxis beibehalten, bei der fünf Pflanzen nicht als Vergehen betrachtet werden, weil sie als Zierpflanzen oder für den persönlichen Konsum von Cannabis und nicht für den kommerziellen Anbau betrachtet werden können. Der Staatsanwalt betrachtete diese Kriterien in diesem Fall für nicht relevant, weil in der Wohnung der Angeklagten, ein Paar aus Uden, 6712 Gramm Cannabis gefunden wurden.

Die Praxis der Tolerierung, die durch Rechtsprechung und staatsanwaltliche Weisungen entstanden ist, legt zudem fest, dass jemand nicht mehr als 30 Gramm Cannabis zu Hause haben darf, sowie die Grenze von fünf Pflanzen. Nach dem Berufungsgericht werde allerdings nirgendwo festgelegt, dass es eine Grenze hinsichtlich des Umfangs der Ernte von den fünf tolerierten Cannabispflanzen gibt. Ein Bürger könne daher darauf vertrauen, dass der Besitz von fünf Pflanzen nicht zu einem Strafverfahren führt. Dies hatte bereits ein niedrigeres Gericht entschieden. Die Staatsanwaltschaft legte gegen diese Entscheidung Berufung ein und forderte erneut eine Geldstrafe von 350 EUR (etwa 490 US-Dollar), sie wollte jedoch primär eine Klärung der Frage herbeiführen, wie die Praxis der Tolerierung in zukünftigen Fällen interpretiert werden sollte. Die Staatsanwaltschaft erwägt nun, das Urteil des Berufungsgerichts beim Obersten Gerichtshof anzufechten.

(Quelle: NIS-News-Bulletin vom 20. Dezember 2008)

Erscheinungsdatum Mittwoch 21. Januar 2009 16:32

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