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Ohne Absicht Drogenhanf gepflanzt

2004/07/14 - Freiburger Nachrichten

Der fahrlässige Anbau von Drogenhanf ist nicht strafbar. Das Bundesgericht hat einem Walliser Recht gegeben, der im Auftrag einer Gesellschaft Hanfsetzlinge angebaut hatte, die einen zu hohen THC-Gehalt aufwiesen. Verboten sei laut Gesetz der Anbau von Hanf "zur Gewinnung von Betäubungsmitteln", argumentierten die Bundesrichter. Beim Täter werde vorausgesetzt, dass er die Gewinnung von Drogen wolle oder zumindest in Kauf nehme. Fahrlässiges Handeln erfülle den Tatbestand nicht.

Link zum gesamten Bundesgerichtsentscheid auf französisch
Erscheinungsdatum Mittwoch 14. Juli 2004 18:51

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Hanf als Futterpflanze

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