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Patientin darf erstmals Cannabis legal in der Apotheke erwerben

Bundesopiumstelle genehmigt MS-Patientin den Einsatz von Cannabis zur Therapie

BONN (fst). Zum ersten Mal hat die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einer Patientin den legalen Erwerb von Cannabis zur Behandlung erlaubt.

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http://www.aerztezeitung.de

- >http://www.aerztezeitung.de> Außerhalb klinischer Prüfungen sei dies die erste Genehmigung der Bundesopiumstelle, sagte Wilhelm Schinkel, Fachgebietsleiter bei der Bundesopiumstelle auf Anfrage der "Ärzte Zeitung". Die "Süddeutsche Zeitung" hatte berichtet, die Behörde habe einer Patientin, die seit 14 Jahren an Multipler Sklerose leidet, erlaubt, den Extrakt der Hanfpflanze zunächst für ein Jahr legal in der Apotheke zu beziehen.

Weil Cannabis in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten ist, können Ärzte nur den synthetisch hergestellten Cannabis-Wirkstoff Dronabinol verschreiben. Dieser darf zwar nach BtMG verschrieben werden, ist aber nicht nach Arzneimittelgesetz zugelassen. Im Falle der MS-Patientin habe auch Dronabinol keine Linderung ihrer spastischen Lähmungen bewirkt, schreibt die SZ.

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Ein Cannabis-Experte in den Niederlanden prüft Hanfpflanzen für die Arzneimittelherstellung. Foto: dpa

Nach Angaben von Wilhelm Schinkel liegen der Bundesopiumstelle zur Zeit etwa 50 Anträge von Patienten vor, die Cannabis zur Behandlung einsetzen möchten. Jeder Fall müsse einzeln geprüft werden, betonte er. Dabei hat die Behörde durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 2005 einen weiteren Auslegungsspielraum erhalten.

Nach Paragraf 3 Absatz 2 BtMG muss eine Ausnahmeerlaubnis im "öffentlichen Interesse" liegen. Die Richter urteilten, das öffentliche Interesse an der notwendigen medizinischen Versorgung der Bürger könne im Einzelfall auch den Einsatz von nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln umfassen.

Jeder Antrag wird auch künftig im Einzelfall von der Behörde geprüft

"Die Richter haben gesagt, dass der mögliche Nutzen des Cannabis-Einsatzes die Gefahr eines Betäubungsmittel-Missbrauchs ausgleichen oder übersteigen müsse", erinnerte Schinkel. Die Bundesopiumstelle prüfe anhand ärztlicher Stellungsnahmen, die der Patient beibringen muss, ob eine solche Risiko-Nutzen-Abwägung im Einzelfall positiv ausfällt. Eine weitere Bedingung sei, dass im Einzelfall kein gleichwirksames, zugelassenes Arzneimittel für die Therapie zur Verfügung steht.

Die Erlaubnis wurde der Patientin unter der Auflage erteilt, dass ein Arzt die Behandlung begleiten muss. Der behandelnde Arzt müsse dabei eine Therapieempfehlung hinsichtlich der Dosierung geben.

Mit Dosierungsanweisung und Erlaubnis der Behörde könne die Patientin dann in die Apotheke gehen, erläutert Schinkel. "Dort kann der Apotheker ein Rezepturarzneimittel nach den Vorgaben des Arztes aus dem Cannabis-Extrakt herstellen."

Noch im November vergangenen Jahres hat die Bundesregierung erklärt, der therapeutische Nutzen von Cannabis sei "bis heute nicht eindeutig wissenschaftlich nachgewiesen". "Der Bundesregierung sind zwar Studien zu bestimmten definierten und standardisierten Cannabisextrakten bekannt, jedoch haben auch diese Studien bislang keinen endgültigen Wirksamkeitsnachweis erbracht", teilte die Regierung mit. Das BfArM müsse daher vor Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis "sehr sorgfältig die Unbedenklichkeit der therapeutischen Anwendung im Einzelfall prüfen".

Ärzte Zeitung Online, 22.08.2007

  • Une femme atteinte de sclérose en plaques a pu acheter légalement du cannabis comme antidouleur. L'Allemagne examine cinquante requêtes de ce type.
  • A patient suffering from multiple sclerosis has been legally allowed to buy cannabis at the pharmacy under strict conditions. It's the first time Germany has permitted the use of marijuana for medicinal purposes.
Erscheinungsdatum Freitag 24. August 2007 13:41

Forum des Artikels

Patientin darf erstmals Cannabis legal in der Apotheke erwerben
Das will ich aber auch meinen und das schlimmste ist wenn cannabis sativa legal wäre mal angenommen was fürn geld der staat damit machen würde ich finds gut das man es wenigstens billig auf der straße oder beim privat dealer erwerben kann stellt euch vor wenn das weed auch noch versteuert wäre dann würden nur wenige leute es rauchen weil es so teuer wäre naja ich bin gern br8 !

mfg kevin

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8 Oktober 2009 von weedling
> Patientin darf erstmals Cannabis legal in der Apotheke erwerben
Hallo
Was soll die Bundesopiumstelle über Hanf entscheiden, schon wieder ein Foul!!!
Und zum andern, über mein Leben entscheide ich immer noch selber, und meine Freunde auch, Hanf ist nicht verboten, nur nicht geduldet, ein Sonnenkraftwerk zur Stromerzeugung ist auch nicht verboten, jedoch auch nur im äussersten Notfall geduldet, weil die Sonne gratis ist, und Hanf als Heilmittel ist auch gratis und somit nicht erwünscht, nach dem Grundsatz, was nichts kostet, kann auch nichts wert sein????????????!!!!!!!!!!
Und ich will auch nicht mit einem Opiatabhängigen gleichgestellt werden, denn das sind grundverschiedene Substanzen, Vergleich Opiat und Alkoholabhängigkeit etwa gleich, bei plötzlicher Abstinenz droht sogar Lebensgefahr, habe ich bei einem Hanfkonsumenten noch nie angetroffen, usw., die ganze Gesellschaft ist doch verlogen, und jeder schaut auf sein Häufchen, dabei heisst es doch hast Du mir ein bisschen peace...................
So war es auf jeden Fall vor langer Zeit in Indien,

Gruss Silvio

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25 August 2007 von Silvio
  > Patientin darf erstmals Cannabis legal in der Apotheke erwerben
 
Frage zum Beitrag von Silvio. Ist denn der Erwerb von Hanfsamen auch nicht geduldet? oder doch er ist ja meißt nicht kostenlos...:)darf man sich also Pflanzen zuhause züchten wenn sie nicht zur Weitergabe an Dritte gedacht sind?

Auf diese Nachricht antworten
  18 06 2008 von chka
 

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