Regelmässige Kiffer können für den Führerschein kontrolliert werden
Lausanne - Wer nur gelegentlich zum Joint greift, muss kaum mit regelmässigen Urinproben rechnen, damit er seinen Fahrausweis behalten kann. (fest/sda)
Berechtigte Zweifel an der Fahreignung sind laut Bundesgericht dagegen bei regelmässigen Konsumenten angebracht. Wenn Zweifel an der grundsätzlichen Fahreignung eines Motorfahrzeuglenkers bestehen, darf der Führerausweis mit gewissen Auflagen verbunden werden. Diese können etwa darin bestehen, dass sich verdächtige Fahrer während einer gewissen Zeit einer kontrollierten Alkohol- oder Drogenabstinenz unterziehen müssen. Im Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabis hat das Bundesgericht nun präzisiert, dass entsprechende Massnahmen bei bloss einmaligem oder gelegentlichem Konsum nicht ohne weiteres angeordnet werden dürfen. Wissenschaftliche Erkenntnisse
Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen beeinträchtige der Cannabisrausch zwar die Fahrfähigkeit. Der gelegentliche Konsument, der nicht mit Alkohol oder anderen Drogen mische, sei jedoch in der Regel in der Lage, konsumbedingte Leistungseinbussen zu erkennen und danach zu handeln. Bei regelmässigem hohem Konsum seien dagegen die Bereitschaft und die Fähigkeit geringer, Drogenkonsum und Fahren zuverlässig zu trennen.
Gewohnheitsmässiger Konsum könne deshalb berechtigte Zweifel an der Fahreignung und weitere Abklärungen begründen. Vereinzelter Cannabiskonsum rechtfertige dies nicht.
Im konkreten Fall hat das Bundesgericht die Beschwerde eines Berners abgewiesen. Der regelmässige Cannabiskonsument war 2004 beim Kaufen von Kokain erwischt worden. In der Folge wurde ihm der Führerausweis nur unter der Auflage einer halbjährigen kontrollierten Drogenabstinenz belassen. (fest/sda)
P.S.
Schöne Worte des Bundes Gerichts nur leider sind Hanfkonsumenten immer noch der Willkür der Kantonalen Administration ausgeliefert. So genügte es im Kanton Freiburg unlängst dass ein Fussgänger den Konsum zugab, damit seinen Führerschein für den Traktor eingezogen wurde ohne sich jeglichen Verstoss gegen Verkehrsregeln schuldig gemacht zu haben. Der Mann musste in der folge Monatelang Urin proben abgeben und soll jetzt die Kosten auch noch selber bezahlen.












