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Schmerzpatienten: Hanftropfen gab es nur für Kranke

Cannabis-Urteil

Nach dem Urteil zeigten sich die Schmerzpatienten unzufrieden: «Mit diesem Urteil verlieren unheilbar Kranke in der Schweiz ihre Lieferantin für Cannabis-Tropfen»

So sagte Urs Wolfer, der zusammen mit seiner erkrankten Frau die «Friedreich-Ataxie-Selbsthilfegruppe der Gesellschaft für Muskelkranke» leitet. Die Schmerzpatienten seien auf diese Tropfen angewiesen und könnten nicht einfach auf Joints - Hanfzigaretten - ausweichen, da bei dieser Einnahmeform keine genaue Dosierung vorgenommen werden und der Rauch auch oft Hustenanfälle auslösen könne.

Behörden informiert

Die nun verurteilte Frau habe gemäss Wolfer stets die Behörden über den Hanfanbau informiert, allerdings sei der THC-Gehalt der Pflanzen nicht angesprochen worden - und genau dieser zu hohe Wert hat ihr letztlich die Anklage und die Verurteilung eingebracht. «Hätte sie Hanf mit niedrigerem THC angebaut, wäre sie davongekommen», sagt Wolfer und fügt an: «Aber die Behörden waren blauäugig.» Auch die Frau von Urs Wolfer hat Tropfen aus Schaffhausen bezogen, und sie war damit nicht allein: An die 100 Patienten mit neuromuskulären Krankheiten gehörten zu den Kunden der Schaffhauserin. «Sie hat ihre Produkte explizit nur an Kranke verkauft», verteidigt Wolfer die Verurteilte. Wie es nun für die Schmerzpatienten weitergeht, sei gemäss Urs Wolfer noch nicht klar. Zuerst sei abzuwarten, ob das Urteil weitergezogen werde, andernfalls werde man sich auf die Suche nach einem neuen Lieferanten machen. «Aber eigentlich kenne ich nun in der Schweiz keine Quelle mehr, man der bei die Tropfen beziehen könnte», sagt er. Notfalls müssten er und seine erkrankte Frau nach Deutschland fahren und sich dort von einem Arzt die Cannabis-Tropfen verschreiben lassen. Vorläufig aber ist es in der Schweiz auch für medizinische Zwecke verboten, Cannabis-Produkte herzustellen und zu verkaufen. Möglich würde das erst durch eine Liberalisierung des Betäubungsmittelgesetzes. Dieser hat der Nationalrat im Dezember 2006 zugestimmt. Im Ständerat aber harrt das Gesetz noch seiner Beratung.

Schaffhauser Nachrichten 30.08.2007(sda/rob)

Artikel modifiziert Donnerstag 29. Januar 2009 12:33, Erscheinungsdatum Sonnabend 5. Januar 2008 16:39

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