Schweiz, Cannabis am Steuer: schwieriger zu bestrafen
Bundesgericht: Gemäss den Richtern reicht es nicht, die verbotene Substanz im Blut zu finden, um einen Fahrer zu bestrafen.
Es wird schwieriger werden, Cannabis konsumierende Autofahrer zu bestrafen, wenn man sich auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichts bezieht; dies zumindest, wenn sie nicht beim Rauchen erwischt werden.
Ein Motorradfahrer wurde von einem Auto angefahren und schwer verletzt. Zudem wurde er von der Waadtländer Justiz wegen Fahruntauglichkeit und wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen, weil sein Blut 2,3 Mikrogramm THC (Tetrahydrocannabinol, Wirkstoff des Cannabis) pro Liter Blut aufwies. Er hat trotzdem seinen Fall vor dem Bundesgericht gewonnen.
Die Waadtländer Richter gingen davon aus, dass der Nachweis der verbotenen Substanz für eine Verurteilung ausreicht, wenn die Limite von 1,5 Mikrogramm überschritten wird. Der Motorradfahrer hatte die THC-Messung in seinem Blut nicht bestritten. Er hatte ganz einfach bestätigt, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Konzentration, zwei Tage nach dem Konsum eines Joints, seine Fahrtüchtigkeit beeinflussen könnte.
Im Gegensatz zur Justiz der Waadt, gemäss welcher dem Betroffenen seine Situation nicht unbekannt gewesen sein konnte, hat das Bundesgericht daran erinnert, dass die Anklage nachweisen muss, dass dem Täter bewusst sein muss, dass er fahruntüchtig ist.
Wissenschaft im Unklaren
Es bleibt bloss herauszufinden, inwiefern 2,3 Mikrogramm THC pro Liter Blut eine Fahruntüchtigkeit hervorrufen können. Das Bundesgericht gesteht ein, « dass, beim aktuellen medizinischen Wissensstand, keine wissenschaftlichen Daten existieren, die seriös die konsumierte Menge eines Betäubungsmittels (speziell bei Cannabis) beziehungsweise die im Körper vorgefundene Menge mit Fahruntauglichkeit verbinden.
Bundesgericht 2.07.2010 6B_136/2010
http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=02.07.2010_6B_136/2010
www.tdg.ch 16.07.2010











