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Schweiz, Cannabis am Steuer: schwieriger zu bestrafen

Bundesgericht: Gemäss den Richtern reicht es nicht, die verbotene Substanz im Blut zu finden, um einen Fahrer zu bestrafen.

Es wird schwieriger werden, Cannabis konsumierende Autofahrer zu bestrafen, wenn man sich auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichts bezieht; dies zumindest, wenn sie nicht beim Rauchen erwischt werden.

Ein Motorradfahrer wurde von einem Auto angefahren und schwer verletzt. Zudem wurde er von der Waadtländer Justiz wegen Fahruntauglichkeit und wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen, weil sein Blut 2,3 Mikrogramm THC (Tetrahydrocannabinol, Wirkstoff des Cannabis) pro Liter Blut aufwies. Er hat trotzdem seinen Fall vor dem Bundesgericht gewonnen.

Die Waadtländer Richter gingen davon aus, dass der Nachweis der verbotenen Substanz für eine Verurteilung ausreicht, wenn die Limite von 1,5 Mikrogramm überschritten wird. Der Motorradfahrer hatte die THC-Messung in seinem Blut nicht bestritten. Er hatte ganz einfach bestätigt, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Konzentration, zwei Tage nach dem Konsum eines Joints, seine Fahrtüchtigkeit beeinflussen könnte.

Im Gegensatz zur Justiz der Waadt, gemäss welcher dem Betroffenen seine Situation nicht unbekannt gewesen sein konnte, hat das Bundesgericht daran erinnert, dass die Anklage nachweisen muss, dass dem Täter bewusst sein muss, dass er fahruntüchtig ist.

Wissenschaft im Unklaren

Es bleibt bloss herauszufinden, inwiefern 2,3 Mikrogramm THC pro Liter Blut eine Fahruntüchtigkeit hervorrufen können. Das Bundesgericht gesteht ein, « dass, beim aktuellen medizinischen Wissensstand, keine wissenschaftlichen Daten existieren, die seriös die konsumierte Menge eines Betäubungsmittels (speziell bei Cannabis) beziehungsweise die im Körper vorgefundene Menge mit Fahruntauglichkeit verbinden.

Bundesgericht 2.07.2010 6B_136/2010

http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=02.07.2010_6B_136/2010

www.tdg.ch 16.07.2010

  • Pour les juges du TRIBUNAL FÉDÉRAL, la découverte dans le sang de la substance interdite ne suffit pas pour sanctionner un conducteur. Test de THC, cannabis au volant, circulation routière.
Artikel modifiziert Freitag 24. September 2010 11:33, Erscheinungsdatum Mittwoch 22. September 2010 15:38

Forum des Artikels

Schweiz, Cannabis am Steuer: schwieriger zu bestrafen
Freifahrschein zum Kiffen am Steuer? Nein, mal ganz im Ernst. Dieses Urteil finde ich gut! Sollte jeder davon erfahren, doch schauen zu wenige Konsumierende im Internet nach. D.h., eine ganze Weile werden die Strassenverkehrsämter so weiterfahren, bis es neue Urteile gibt. Irgendwann wird’s dann in sämtlichen Zeitungen stehen: "Kiffen beim Fahren erlaubt!", was natürlich Schwachsinn und auch verwerflich ist. Ich bin inzwischen erwachsen und würde kaum noch bekifft fahren, höchstens leicht beschwippst, wie mit 0,5 Promille, was ja ziemlich harmlos ist. Also führt entsprechende Werte ein und alles ist klar. Liebe Richter: "Endlich wieder ein vernünftiger Entscheid. Bravo!"

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26 September 2010 von Exodorius

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