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Schweiz: Parlament beschließt die medizinische Anwendung von Cannabis...

Parlament beschließt Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen für de medizinische Anwendung von Cannabis

Entsprechend einem Vorschlag der Gesundheitskommission des Nationalrats vom 4. Mai 2006 hat der Nationalrat, das Schweizer Parlament, am 20. Dezember beschlossen, das Verbot der medizinischen Verwendung von natürlichen Cannabisprodukten zu lockern.

In dem Vorschlag der Gesundheitskommission heißt es: "Die Kommission schlägt vor, dass mit einer Ausnahmebewilligung des BAG [Bundesamt für Gesundheit, Gesundheitsministerium] eine beschränkte medizinische Anwendung von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis im Einzelfall neu ermöglicht werden soll. Gleichzeitig kann die Substanz dem Arzneimittelregime des schweizerischen Heilmittelinstituts unterstellt werden, sobald das entsprechende Betäubungsmittel als Wirkstoff in einem Arzneimittel eingesetzt wird, welches über eine Zulassung des schweizerischen Heilmittelinstituts verfügt.
- Die Ärzte könnten dann dieses Arzneimittel für die zugelassene Indikation verschreiben."

Parlamentarische Initiative zur Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes vom 4. Mai 2006:
- http://www.admin.ch/ch/d/ff/2006/8573.pdf

(Quelle: Sitzungsprotokoll des Nationalrates vom 20. Dezember 2006, Parlamentarische Initiative der Gesundheitskommission vom 4. Mai 2006)

  • le parlement a décidé de proposer l'assouplissement des dispositions relatives à l'utilisation de cannabis à des fins médicales
  • Il governo italiano ha deciso che in futuro la cannabis può essere usata pèer il trattamento del dolore - I legislatori in Svizzera hanno anche fatto un primo passo verso la possibilità di un uso legale di prodotti a base di cannabis per scopi medici.
Artikel modifiziert Mittwoch 3. Januar 2007 01:45, Erscheinungsdatum Freitag 22. Dezember 2006 00:00

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