Schweiz: Parlament beschließt die medizinische Anwendung von Cannabis...
Parlament beschließt Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen für de medizinische Anwendung von Cannabis
Entsprechend einem Vorschlag der Gesundheitskommission des Nationalrats vom 4. Mai 2006 hat der Nationalrat, das Schweizer Parlament, am 20. Dezember beschlossen, das Verbot der medizinischen Verwendung von natürlichen Cannabisprodukten zu lockern.
In dem Vorschlag der Gesundheitskommission heißt es: "Die
Kommission schlägt vor, dass mit einer Ausnahmebewilligung
des BAG [Bundesamt für Gesundheit, Gesundheitsministerium]
eine beschränkte medizinische Anwendung von
Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis im Einzelfall neu
ermöglicht werden soll. Gleichzeitig kann die Substanz dem
Arzneimittelregime des schweizerischen Heilmittelinstituts
unterstellt werden, sobald das entsprechende Betäubungsmittel
als Wirkstoff in einem Arzneimittel eingesetzt wird, welches über
eine Zulassung des schweizerischen Heilmittelinstituts verfügt.
Die Ärzte könnten dann dieses Arzneimittel für die zugelassene
Indikation verschreiben."
Parlamentarische Initiative zur Teilrevision des
Betäubungsmittelgesetzes vom 4. Mai 2006:
http://www.admin.ch/ch/d/ff/2006/8573.pdf
(Quelle: Sitzungsprotokoll des Nationalrates vom 20. Dezember 2006, Parlamentarische Initiative der Gesundheitskommission vom 4. Mai 2006)












