"Signalwirkung" des Cannabisverbots
Legalisierungsgegner weisen immer wieder darauf hin, dass eine Cannabislegalisierung "die falschen Signale senden" würde.
Die Menschen brauchen keine "Signale", sondern sachliche und glaubwürdige Informationen, aufgrund derer sie vernünftige Entscheidungen treffen können.
Sinn des Strafrechts ist nicht, "Signale" zu senden. Es dient dazu, Rechtsgüter gegen Verletzungen durch Dritte zu schützen. Das Cannabisverbot selbst verletzt Rechtsgüter, indem es Sanktionen gegen Menschen begründet, die keinen Dritten geschädigt haben.
Strafverfolgung ist ein sehr ineffizienter Weg, gesundheitspolitische Ziele zu erreichen. Gelder, die hierfür ausgegeben werden, stehen für wirksame gesundheitliche Aufklärungsmassnahmen nicht mehr zur Verfügung.
Der rapide Anstieg der Konsumzahlen seit Anfang der 90er Jahre beweist, dass die vermeintlichen Signale des Staates in der Cannabispolitik schon lange nicht mehr ankommen, weil es der staatlichen Politik an Glaubwürdigkeit fehlt. Will der Staat diese Glaubwürdigkeit zurückgewinnen, dann kann er sich vor einer konsistenten rechtlichen Einstufung von Cannabis, Alkohol und Nikotin aufgrund wissenschaftlicher Kriterien nicht drücken.
Eine Repräsentativumfrage der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) aus dem Jahre 2000 zeigte, dass in der eher repressien Westschweiz Cannabiskonsum weiter verbreitet ist (39 Prozent der Männer zwischen 15 und 74 haben es jemals konsumiert) als in der toleranten Deutsch- (32 Prozent) und Südschweiz (28 Prozent).
Die USA, wo es in Bestimmten Bundesstaaten für Cannabisbesitz sogar lebenslängliche Strafen gibt, gehören zu den Ländern, in denen der Konsum illegaler Drogen am verbreitesten ist: Es konsumieren deutlich weniger Niederländer ab 12 Jahren als Amerikaner mindestens monatlich Cannabis (3 Prozent bzw. 5 Prozent). 47 Prozent der Amerikaner haben Cannabis probiert aber nur 17 Prozent der Niederländer. Der Anteil der Amerikaner mit Heroinerfahrung ist gar vier mal höher (0.3 Prozent bzw. 1.1 prozent).
Repräsentativumfrage bei ehemaligen Cannabiskonsumenten
Das Institut für Therapieforschung in München (Kraus/Bauernfeind 1997) hat die Gründe für die Aufgabe des Cannabiskonsums mittels Repräsentativer Umfrage ermittelt:
Angst vor Bestrafung: 2.8 Prozent
Verfahren gegen mich: 0.2 Prozent
Gerichtliche Verurteilung: 0.1 Prozent
War in Haft: 0.1 Prozent
aber:
Nur probieren: 85.4 Prozent
Hat nichts gebracht: 48.4 Prozent
Wirkung unangenehm: 17.5 Prozent
Angst süchtig zu werden: 18.5 Prozent
Angst vor gesundheitlichen Schäden: 13.1 Prozent
Eine konsumminimierende Wirkung der Cannabisrepression ist mit den verfügbaren Zahlen aus wissenschaftlichen Studien also nicht zu belegen.
Quelle: Verein für Drogenpolitik e.V., Mannheim www.drogenpolitik.org. Auszug aus der Broschüre: Cannabisreform in Deutschland: Argumente und Fakten.










