Studie zur Strafbarkeit von Cannabis
Bundesnetzwerk Drogenpolitik fordert rasche Veröffentlichung
Mit Spannung erwartet das Bundesnetzwerk Drogenpolitik bei Bündnis ’90 / Die Grünen (BND) die Veröffentlichung der Studie "Drogenkonsum und Strafverfolgungspraxis" durch das Gesundheitsministerium. Diese Untersuchung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht aus Freiburg soll klären, ob die derzeitige Strafverfolgung bei Cannabis mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar sind.
Max Plenert, Sprecher des BND, fordert das Bundesgesundheitsministerium auf die Studie möglichst schnell zu veröffentlichen. "Es ist anzunehmen, dass die Untersuchung bestätigen wird, was seit Jahren bereits erkennbar ist: der Besitz von Cannabis wird in Deutschland sehr unterschiedlich verfolgt. Damit ist die derzeitige Strafverfolgungspraxis verfassungswidrig". so Plenert weiter. Anlass der Studie war die Debatte der Justizministerkonferenz im Jahr 2002, eine bundeseinheitliche "geringe Menge" festzulegen. Plenert fordert die Justizminister der Länder auf, die Debatte auf Grundlage der Studie wieder aufzunehmen und endlich bundesweit verbindliche Regelungen zu treffen. Das BND schlägt eine Entkriminalisierung beim Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis vor, wie sie in Schleswig-Holstein bereits praktiziert wird und in Berlin im letzten Jahr beschlossen wurde.
Die Grüne Arbeitsgemeinschaft sieht ebenfalls die rot-grüne Bundesregierung in der Verantwortung ihre Wahlversprechen nun endlich in die Tat umzusetzen, eine effektive Entkriminalisierung von DrogenkonsumentInnen sei längst überfällig. Die Verantwortlichen in der Regierung sind aufgefordert, die Debatten der Justizminister zu begleiten und voranzubringen, heißt es in der Pressemitteilung abschließend.
Hintergrund der Debatte um die "geringe Menge" ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994, nach dem die Strafverfolgungsbehörden beim Besitz einer "geringen Menge" von einer Verfolgung grundsätzlich abzusehen haben und die Länder für eine im wesentlichen einheitliche Praxis zu sorgen haben. Die Realität sieht bis heute anders aus. Während in den nördlichen Bundesländern bei bis zu 30 Gramm mit einer Einstellung zu rechnen ist, verfolgen Ländern wie Bayern oder Baden-Würtemberg Cannabiskonsumenten selbst bei einigen wenigen Gramm noch, der Grundsatz einer bundeseinheitlichen Rechtsprechung existiert nur auf dem Papier.
Im Jahr 2002 gab es von Seiten Berlins auf der Justizministerkonferenz einen Vorstoß, diesen Zustand zu beenden und eine bundesweite geringe Menge zu definieren. Leider wurde dieser Vorstoß bis zur Vorlage einer entsprechenden Untersuchung des Max-Planck-Institutes auf Eis gelegt. Diese Studie liegt inzwischen dem Gesundheitsministerium vor, wurde allerdings bis heute nicht veröffentlicht.
Sprecher Max Plenert
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