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Verbot von Cannabis-Konsum wird gelockert

Die Regierung will das Verbot von Cannabis-Konsum lockern. Gesundheitsministerin Livia Turco hat ein Dekret unterzeichnet, mit dem die zur Definition des rein persönlichen Konsums tolerierte Höchstgrenze für den Besitz von Cannabis von 500 auf 1.000 Milligramm des aktiven Wirkstoffs (D9THC) verdoppelt wird.

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14 11 2006

Wer bisher mehr als 500 Milligramm Wirkstoff Cannabis besaß, musste laut dem Fini-Giovanardi-Gesetz mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, da davon ausgegangen wurde, dass das Cannabis zum Weiterverkauf verwendet werden kann. Damit rückte der Besitzer von Cannabis in den Dealer-Status auf und wurde härter bestraft.

Mit der neuen Regelung soll es für Personen, die weniger als 1000 Milligramm Wirkstoff, etwa 20 bis 30 Joints, besitzen, nur noch Verwaltungsstrafen geben. „Damit möchte ich verhindern, dass tausende Jugendliche das Risiko eingehen, im Gefängnis zu landen, weil sie einen Joint rauchen“, erklärte die Gesundheitsministerin am Montag. Die Mindestmengen für die harten Drogen wurden von der Gesundheitsministerin nicht verändert. Hier gilt immer noch das Fini-Giovanardi-Gesetz.

In Südtirol, wie auch in anderen Regionen, hatte es in den vergangenen Wochen immer wieder Polemiken gegeben, da Jugendliche für den Besitz von kleinen Mengen Haschisch in Jugendgefängnisse überwiesen wurden.

Das Dekret der Ministerin ändert teilweise ein strenges Drogengesetz, das erst im Frühjahr von der Regierung Berlusconi verabschiedet worden ist. Das Vorhaben löste heftige Proteste in den Reihen der oppositionellen Mitte-Rechts-Allianz aus. Angesichts der dünnen Mehrheit der Regierung vom Romano Prodi im römischen Parlament könnte die Gesundheitsministerin Schwierigkeiten haben, ihre Pläne im Senat durchzusetzen.

Die Regierung von Silvio Berlusconi hatte erst im Februar das strenge Drogengesetz durchgeboxt, das nicht nur die Produktion und den Handel von Drogen strenger bestraft, sondern auch für Besitz und Konsum je nach Fall abgestufte Sanktionen vorsieht. Dabei wurde die Unterscheidung zwischen so genannten harten und weichen Drogen aufgehoben.

Das geltende Gesetz sieht für die Herstellung von und den Handel mit Suchtgift Freiheitsstrafen von sechs bis 20 Jahren und Bußen von 26.000 bis 260.000 Euro vor. Die gleichen Strafen gelten für den Erwerb oder den Besitz von Drogen, falls die beschlagnahmten Mengen Höchstgrenzen überschreiten oder die Umstände des Funds nicht auf rein persönlichen Konsum schließen lassen.

In weniger schwerwiegenden Fällen kann der Richter, dem ein gewisser Ermessensspielraum gewährt wurde, die Haft- und Geldstrafen auf ein bis sechs Jahre und 3.000 bis 26.000 Euro reduzieren. Bei einer Freiheitsstrafe von weniger als sechs Jahren kann ein Drogenabhängiger auch ein Therapieprogramm wählen. Andernfalls kann der Richter dem Delinquenten auch gemeinnützige Arbeit auferlegen.

Die Mitte-Links-Allianz, die im April mit Romano Prodi die Parlamentswahlen gewonnen hat, warnt vor einer unverhältnismäßigen Kriminalisierung vor allem jugendlicher Abhängiger und hat eine Novellierung des Gesetzes angekündigt. Der neue Sozialminister Paolo Ferrero hat sich offen für die Legalisierung weicher Drogen ausgesprochen und damit für hektische Reaktionen im oppositionellen Mitte-Rechts-Bündnis gesorgt. „Wie viele haben einen Joint geraucht? Niemand ist daran gestorben“, sagte der Minister.

„Wir müssen gegen den großen Drogenhandel vorgehen. Man darf jedoch nicht den Drogendealer mit dem Jugendlichen gleichstellen, der einen Joint raucht“, betonte Ferrero, Politiker der altkommunistischen Rifondazione comunista.

Erscheinungsdatum Freitag 17. November 2006 00:29

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