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Vereinsstatuten vom 27.Juni 2010

Vereinsstatuten

Verein Cannabis Medical
- mit Sitz in 1595 Clavaleyres

1. Name und Sitz
- Unter dem Namen „Verein Cannabis Medical“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 1595 Clavaleyres

2. Zweck
- Der Verein bezweckt die Förderung der Anwendung von Cannabis in der Medizin und die Versorgung von Patienten mit diesem Heilkraut.

3. Finanzielle Mittel
- Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.
- (Der Mitgliederbeitrag für das Jahr 2010 wurde auf Fr.100.- festgelegt.)

4. Mitgliedschaft
- Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche Person werden, die einen ärztlichen Attest besitzt welches einen medizinischen Nutzen an Cannabis rechtfertigt Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Verein unterstützen will.

Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten/die Präsidentin zur richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft erlischt:
-  bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod
-  bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung

6. Austritt und Ausschluss
- Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten/die Präsidentin gerichtet werden.

Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiter ziehen.

7. Organe des Vereins
- Die Organe des Vereins sind:
- a) die Generalversammlung
- b) der Vorstand
- c) die Rechnungsrevisorendie Arbeitsgruppen

8. Die Generalversammlung
- Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich im Monat Juni statt.

Der Vorstand kann eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder drei Wochen zum voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.

Die Generalversammlung hat die folgenden Unentziehbahren Aufgaben:
- a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
- b) Festsetzung und Änderung der Statuten
- c) Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
- d) Beschluss über das Jahresbudget
- e) Festsetzung des Mitgliederbeitrages
- f) Behandlung der Ausschluss-Rekurse
- g) Wahl der Mitglieder der Arbeitsgruppen

An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Passivmitglieder werden zur Generalversammlung eingeladen, besitzen jedoch kein Stimmrecht.

9. Der Vorstand
- Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, nämlich dem Präsidenten, Sekretär und Kassier. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.

10. Die Revisoren
- Die Generalversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.

11. Die Arbeitsgruppen
- a) Herstellung, Anbau
- b) Verarbeitung
- c) Mitgliederbetreuung

12. Unterschrift
- Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

13. Haftung
- Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

14. Statutenänderung
- Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder Ihre Zustimmung mitgeteilt haben.

15. Auflösung des Vereins
- Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn zwei drittel aller Mitglieder Ihre Zustimmung mitgeteilt haben.

Nehmen weniger als zwei drittel aller Mitglieder an der Abstimmung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Abstimmung abzuhalten. An dieser Abstimmung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als die Hälfte der Mitglieder abgestimmt haben.

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.

16. Inkrafttreten
- Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 27.Juni 2010 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Montreux, den 27.Juni 2010

Der Vorsitzende:

Furrer Christian

Der Protokollführer:

Richon Jean-Luc

Adresse: Verein Cannabis Medizin

Postfach 1

1595 Clavaleyres

Mail: acms@cannaweb.ch

Tel.: 079 633 18 48 ab 13:00

Änderungen beschlossen am:

  • Statuts d'Association 

Association Cannabis Médical
Artikel modifiziert Donnerstag 25. November 2010 12:18, Erscheinungsdatum Mittwoch 11. August 2010 15:52

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