Vorschlag zur Regelung des Schweizer Hanfmarktes von der IG Freiburger Hanfbauern (IGFHB)
Angesicht des von verschiedenen Untersuchungsrichtern durch ihre Nulltoleranz geförderten Schwarzmarktes und der ausser Kontrolle geratenen Produktion von künstlichem Indoor-Hanf sehen wir uns gezwungen, die folgenden Massnahmen zur Regelung des Hanfanbaus vorzugschlagen.
Damit der Konsument seinen Eigenbedarf an qualitativ hochstehendem Schweizer Hanf legal decken kann, meldet er sich bei der Hanfverwaltung (Alkoholverwaltung, Hanfbauerngenossenschaft oder SHK). Dadurch erhält er das Recht, die für seinen Eigenbedarf nötigen Hanfpflanzen anzubauen oder von einem Mitglied der Hanbauern-Genossenschaft pflanzen zu lassen Pflanzt der Konsument seinen Hanf selber an, darf er maximal 10 bis 20 Pflanzen anbauen. Die IGFHB begrenzt bei den Mitgliedern der Genossenschaft die Anbaufläche auf 30 Aren pro Landwirtschaftsbetrieb. Nach der Ernte und Verarbeitung des Hanfs beim Bauern geht das Material an die Genossenschaft zurück. Dort kann der volljährige und in der Schweiz wohnhafte Konsument begrenzt Hanf beziehen. Er hat bei der Entgegennahme die Arbeit der Bauern zu entlöhnen, die Kontrolle durch die Alkoholverwaltung zu entgelten und allfällige Steuern zu entrichten. Die allfällige Überproduktion wird von der Genossenschaft verwertet.
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen kann dem grassierenden unnatürlichen Indoor-Anbau entgegen gewirkt werden und die Anzahl der Hanfläden kann auf ein vertretbares Mass reduziert werden.
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