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Warum die SFA für die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums eintritt

Cannabis ist keine völlig harmlose Substanz. Welche Gründe sprechen gleichwohl für die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Debatte:

Wie gefährlich ist Cannabis?
Cannabis ist weder eine Teufelsdroge noch eine harmlose Substanz. Es gibt immer noch viele offene Fragen zu den Auswirkungen von Cannabis. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt den Cannabiskonsum bleiben. Doch die grossen zusammenfassenden Studien aus vielen Ländern kommen zum Schluss: Hin und wieder einmal kiffen ist relativ harmlos, sofern man sich nachher nicht ans Steuer setzt oder ein Examen zu bestehen hat. Wer aber regelmässig, ja täglich kifft, kann seine Gesundheit gefährden. Dabei ist die Toxizität von Cannabis geringer als jene von Alkohol und Nikotin.

Ist es vor dem Hintergrund neuester Erkenntnisse über die Wirkungen des Cannabis nicht verantwortungslos, den Cannabiskonsum von Strafe zu befreien?
Nein! Wirklich neue Erkenntnisse über die gesundheitlichen Effekte des Cannabiskonsums gibt es kaum. So erweckt etwa eine kürzlich erschienene Untersuchung der "British Lung Foundation" den Eindruck einer neuen klinischen Studie. Tatsächlich handelt es sich dabei um eine Neu-Interpretation bekannter Daten. Andere neuere Einzelergebnisse zur Wirkung des Cannabiskonsum auf psychische Erkrankungen sind kaum schlüssig und bedürfen der Bestätigung.

Muss die Entkriminalisierungsdebatte angesichts der steigenden Cannabiskonsumzahlen und des gestiegenen THC-Gehaltes des Drogenhanfs nicht neu überdacht werden?
Nein, denn die Forderung nach Strafbefreiung des Konsums fusst auf der Einsicht, dass das strafrechtliche Konsumverbot nicht wirksam ist und der gegenwärtig chaotische Zustand strenger Reglementierung des Anbaus und Handels bedarf. Unterschiedlichste Vollzugspraktiken bewirken Rechtsunsicherheit und Rechtsungleichheit. Eine strenge Reglementierung bringt Ordnung ins Haus und gibt der Prävention überdies bessere Argumente. (z.B. Trennung des Marktes für "harte" und "weiche" Drogen, Kohärenz in der Handhabung, Aufheben der Rechtsungleichheit.)
Über die Auswirkungen eines durchschnittlich höheren THC-Gehaltes auf den Menschen gibt es kaum Untersuchungen. Weil die Rauschwirkung bei hoher THC-Konzentration schneller entsteht, muss weniger geraucht werden, um dieselbe Wirkung zu erzielen. Zudem lässt sich in einem streng kontrollierten Markt der maximale THC-Gehalt von Drogenhanf fixieren. Im Übrigen: Der Cannabiskonsum steigt nicht nur in der Schweiz, sondern auch in anderen Ländern. Aus der Sicht vieler Heranwachsender gehört Kiffen zur Kultur der Jugend. Viele Jugendliche geraten daher gleichsam unter sozialen Konsumzwang. Dagegen kommen auch die Verbote des Strafgesetzes nicht an. Vielmehr sind offene und klare Präventionsbotschaften gefordert.

Gibt die Entkriminalisierung nicht ein falsches Signal für Jugendliche? Erschwert sie nicht die Erziehungsarbeit von Eltern und Lehrpersonen?
Die Entkriminalisierung ist kein Blankoschein für den Konsum, sondern entspringt aus der Einsicht, dass das strafrechtliche Verbot unwirksam ist. Das Konsumverbot wird von Jugendlichen als ungerecht und diskriminierend erfahren und deshalb auch nicht eingehalten. Eine Pädagogik, die sich hinter einer Strafrechtsnorm verstecken muss, ist ohnehin fragwürdig. Es ist klar: Eltern und Lehrpersonen müssen Stellung zum Cannabiskonsum beziehen, sie müssen Verantwortung übernehmen. Sie müssen auch bereit sein, in institutionellem Rahmen, (Schulen, Freizeitorganisationen, Lehrbetriebe) Verbote zu formulieren und sie durchzusetzen. Dabei brauchen sie Unterstützung von Präventionsfachleuten. Bewirkt die Entkriminalisierung einen Konsumanstieg? Bundesrat und Ständerat wollen den Cannabiskonsum von Strafe befreien. Besitz und der Handel in kleinen Mengen sollen straffrei sein. Der Anbau soll strengstens geregelt und Jugendschutzmassnahmen sollen getroffen werden. Eine solche Regelung ist zweifelsfrei dem heutigen Zustand mit seinem Wechselbad von Repression und "Laisser faire" vorzuziehen. Bei Jugendlichen besteht ohnehin der Eindruck: "Nur die Dummen lassen sich erwischen". Die geplante Liberalisierung ist vielfach schon vorweggenommen. Ein Konsumanstieg wird deshalb bei einer Liberalisierung kaum erfolgen.

Ist es nicht ein Widerspruch, mit dem einen Fuss Gas zu geben und mit dem anderen zu bremsen, d.h. einerseits den Cannabiskonsum freigeben und andererseits den Konsum von Zigaretten und Alcopops einschränken wollen?
Dieses Bild ist schief. Was die meisten Präventionsfachleute wollen, ist eine in sich stimmige Prävention. D.h. wir können aus Gründen der Glaubwürdigkeit doch nicht zulassen, dass Produkte (Alkohol und Tabak), die alljährlich 10’000 Bewohner dieses Landes töten, mit allen Regeln der Kunst auf den Markt gepuscht werden und der Konsum Cannabis, ein insgesamt weniger gefährlich Produkt, strafrechtlich verfolgt wird.

Soll das Schutzalter bei 16 oder 18 Jahren liegen?
Das typische Einstiegsalter in den Cannabiskonsum liegt zwischen 15 und 16 Jahren. Ein Verkaufsverbot an unter 18-Jährige kann dazu führen, dass Minderjährige sich Cannabis von anderen Quellen beschaffen, so etwa von älteren Freunden bzw. Freundinnen oder dass sie vermehrt in den Schwarzmarkt gedrängt werden. Grundsätzlich lässt sich natürlich dieses Argument auch auf unter 16-Jährige Cannabiskonsumierende anwenden. Ist daraus zu schliessen, dass grundsätzlich auf den Jugendschutz verzichtet werden soll? Nein! Bestehende Gesetze verbieten ja auch den Verkauf von Wein und Bier an unter 16- und jener von Spirituosen an unter 18-Jährige. Dabei geht es darum, den Erwachsenen und Heranwachsenden zu signalisieren, dass Schnaps nicht in die Hände von Minderjährigen gehört. Genau dies ist die Absicht einer Altersgrenze bei der Abgabe von Cannabis an Minderjährige. Zu verhindern, dass bereits Heranwachsende in den Cannabiskonsum einsteigen, ist ein wichtiges präventives Anliegen. Die SFA plädiert für ein Abgabealter von 18 Jahren, unter anderem, weil es nicht Sinn macht, das Zugangsalter tiefer anzusetzen als für den Konsum von Alcopops.

Lenkungsabgabe - ja oder nein?
Dass die Prävention über das Portemonnaie äusserst wirksam ist, gehört mittlerweile zu den Binsenwahrheiten. Zudem: Die Gewinnmargen auf dem Cannabismarkt sind exorbitant. Es ist kein Zufall, dass sich mehr und mehr die Mafia dieses Marktes annehmen will. Ist es da so unerträglich, dass sich der Staat ein Stück des Kuchens abschneiden will, zumal er ja die Kosten für die Prävention trägt? Die Lenkungsabgabe darf nur nicht so gross sein, dass der Schwarzmarkt floriert.

Was kann denn die Prävention gegen den Cannabiskonsum tun?
Dem Cannabisproblem ist weder mit Banalisierung noch mit Verteufelung beizukommen. Die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums bedeutet lediglich, dass auf eine strafgesetzliche Massnahme verzichtet wird, die sich als unproduktiv erwiesen hat. Cannabis hat in der Schule, in Freizeitvereinen, in Unternehmen und in öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln nichts zu suchen. Entsprechende Regeln sind notwendig. Der Unterschied zur strafrechtlichen Norm besteht darin, dass institutionelle Regeln lebensnah kontrolliert und durchgesetzt werden können, wenn auch nicht mit strafrechtlichen, sondern mit disziplinarischen Massnahmen. Dass dabei auch Eltern eine klare Haltung einnehmen müssen, versteht sich.
Eine gute Prävention setzt eine klare und ehrliche Information voraus, die weder banalisiert noch dramatisiert, die offen zugibt, was wir nicht wissen und wo Kontroversen bestehen. Eine Befreiung von Strafe enthält noch keine Konsumempfehlung - im Gegenteil - sie ermöglicht erst eine umfassende kritische Konsumenteninformation sowie eine glaubhafte Prävention. Präventiv handeln heisst auch, unsere Kinder so auszustatten, dass sie ihr Leben führen können, ohne in Drogen zu flüchten. "Kinder stark machen" ist die Devise. Zudem - unsere Studien zeigen dies klar - Jugendliche, die regelmässig kiffen, haben Probleme, nicht in erster Linie, weil sie kiffen, sondern sie kiffen, weil sie Probleme haben. Solche Jugendliche gilt es behutsam zu erfassen und ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

(16/06/03)
Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme
Erscheinungsdatum Donnerstag 15. Januar 2004 14:23

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