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Weiter Diskussion um Cannabis-Speicheltests

Rechtsmediziner schlagen Harnuntersuchungen vor GÖTTINGEN (nsi). Weite Pupillen in der Dunkelheit und Schweiß auf der Stirn: Das können Hinweise auf Drogenkonsum sein und für die Polizei bei Verkehrskontrollen ein Anlaß zu Voruntersuchungen auf der Straße. Der dafür bundesweit verwendete DrugWipe®-Test soll nach Angaben von Rechtsmedizinern dabei aber relativ häufig falsche Ergebnisse bringen. Dies ist bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin in Göttingen berichtet worden.
Der Test soll in Speichel- oder Schweißproben erkennen, ob Opiate, Amphetamine, Kokain oder Cannabis konsumiert wurden. Genauere quantitative Bestimmungen erfolgen dann in Blutproben.
Jetzt haben Rechtsmediziner der Universität Köln festgestellt: Beim Test auf die am meisten verwendete Droge Cannabis war jede vierte Untersuchung falsch. Auch für Kokain und Amphetamine fanden die Forscher erhebliche Fehlerquoten. Nur für Morphin waren die Ergebnisse zuverlässig.
Die Forscher um Professor Herbert Käferstein hatten die Ergebnisse von 330 Tests mit denen von Blutuntersuchungen mit Hochdruckflüssigkeits-Chromatographie verglichen. Bei Cannabis erbrachte der Test zu 14 Prozent falsch-positive und zu zehn Prozent falsch-negative Ergebnisse. Bei Amphetaminen und Kokain gab es zu je 14 Prozent falsche Ergebnisse, bei Kokain vor allem falsch-negative, bei Amphetaminen vorwiegend falsch-positive.
Der Hersteller des Tests Securetec aus Ottobrunn bei München hat den Vorwurf der Unzuverlässigkeit seines Produktes zurückgewiesen. Die Rechtsmediziner wollten nur die Kompetenz für Blutuntersuchungen auf Drogen und Alkohol für sich reklamieren und "dafür kassieren", wird der Vorstandsvorsitzende Rudolf Zimmermann von "Focus" zitiert. Käferstein weist dies zurück. "Eine gute und sehr zuverlässige Alternative zu Speichel- und Schweißtests sind Urinuntersuchungen", so Käferstein zur "Ärzte Zeitung", "und die Urinproben kann die Polizei selbst untersuchen, dazu braucht man die Rechtsmedizin gar nicht."

www.aerztezeitung.de
Artikel modifiziert Donnerstag 7. Oktober 2010 23:47, Erscheinungsdatum Montag 11. Oktober 2004 12:14

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