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Beurteilung des „Factsheet Hanf in der Tierernährung“ des Agroscope

Ich habe auch den „Factsheet Hanf in der Tierernährung“ des Agroscope gelesen und möchte Ihnen auch hierzu meine Beurteilung übermitteln ich erlaube mir abschnitt für abschnitt zu beantworten.

Was wurde im Fütterungsversuch des BAG und der ALP im Jahre 1998 gefunden?

Mit diesem Versuch sollte abgeklärt werden, ob THC prinzipiell vom Futter in die Milch gelangen kann. Einer Milchkuh wurde eine einzelne Portion eines Hanfextraktes verabreicht. Der Extrakt enthielt 625 mg THC (freies THC). THC konnte im Blutplasma und in der Milch der Kuh nachgewiesen werden, wobei die Konzentration in der Milch höher war. Rund 0.1% der verabreichten Menge des THC wurden in der Milch nachgewiesen. Dies bedeutet, dass THC grundsätzlich vom Futter in die Milch gelangen kann.

Es stellt sich hier eher die Frage was wurde den Tieren denn verfüttert. Hier wurde also 625mg reines THC an Milchkühe Verfüttert und 0,1% sind in der Milch wieder gefunden worden. (dies entspricht einem Hanf mit 4-6% THC in den Blüten)

Enthalten ganze Hanfpflanzen THC in einer Form, welche die Qualität der Milch beeinträchtigen kann?

Hanfpflanzen enthalten immer eine gewisse Menge an THC. Das THC liegt in der Hanfpflanze als freies THC aber auch als Vorläufersubstanz (THC-Säure-A) vor. In Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren (Trocknungsart, Erntezeit, Klima, Sorte usw.) liegt mehr oder weniger THC in freier Form vor. In der Regel beträgt der freie Anteil 10 bis 40 %. Es liegt immer ein gewisser Anteil in freier Form vor: d.h. es gibt keine Hanfpflanzen ohne freies THC. Beim freien THC muss davon ausgegangen werden, dass bei Verfütterung rund 0.1 % in die Milch übergeht (siehe Fütterungsversuch BAG/ALP). Für das restliche THC ist die Transferrate in die Milch nicht bekannt. Es ist jedoch anzunehmen, dass sie kleiner als 0.1 % ist. Fazit: Hanfpflanzen enthalten immer THC, welches in die Milch gelangen kann.

Milch ist Lebensmittel und Rohstoff für Milchpulver welches dann immer noch der Lebensmittelverordnung „Fremd und Inhaltstoffe“ genügen muss. Also darf in der Milch höchstens noch Spuren von THC zu finden sein um das Milchpulver nicht zu beeinträchtigen . Es ist also ausgeschlossen dass Drogenhanf an Milchkühe oder Nutztiere verfüttert werden darf.

Welche THC-Gehalte weisen Hanfpflanzen auf?

Die Hanfsorten im Sortenkatalog des BLW weisen alle THC-Gehalte unter 0.3 % auf. Die Sorten, die von der Firma SanaSativa als „Bauernhanf“ bezeichnet werden, haben THC-Gehalte zwischen 2 und 3%. Es kann auch Hanf legal angebaut werden, der mehr als 0.3 % THC enthält, z. B. für die Gewinnung von Öl. Diesbezüglich gilt es aber spezielle Vorschriften einzuhalten (zuständig ist die Eidg. Alkoholverwaltung und die zuständigen Stellen in den Kantonen). Es existieren zudem Hanfsorten mit einem THC-Gehalt von 10 % und mehr. Zu beachten ist in jedem Fall, dass der Anbau von Hanf zur Betäubungsmittelgewinnung grundsätzlich verboten ist. Dabei dient nach der bundesgerichtlichen Rechtssprechung der Grenzwert von 0.3 % THC als massgebliches Indiz dafür, dass Hanf als Betäubungsmittel verwendet wird.

Der THC Gehalt einer Hanfpflanze wird an den Blüten und Blütenstengel gemessen (EU und BLW-Verordnung) deshalb ist es möglich dass das Mehl der Fma. Sana Sativa aus ganzen „Bauernhanf“- Pflanzen nur einen Gehalt von 0,43% aufweisen.

Geht THC von Hanf, der an Kühe verfüttert wird, in die Milch über?

THC geht grundsätzlich vom Futtermittel in die Milch über und zwar in der Grössenordnung von 0.1 %. (siehe Fütterungsversuch BAG ALP). Dies konnte kürzlich im Rahmen einer amtlichen Kontrolle bestätigt werden. Nach einer mehrtägigen Verfütterung von je einem halben Kilogramm Hanfmehl pro Tag mit einem ermittelten Gesamt-THC-Gehalt von 0.43% wurde in der Milch eine THC-Konzentration von 225 μg/kg nachgewiesen.

Es wird hier also Ganzpflanzen-Mehl (0,43%) aus „Bauernhanf“ mit 2-3% THC in den Blüten verfüttert.

Juristische Fragen

Hat das eingeführte Fütterungsverbot eine genügende Rechtsgrundlage?

Ja. Das Parlament hat im Landwirtschaftsgesetz (Art. 159a) dem Bundesrat die Kompetenz gegeben, Vorschriften zur Verwendung von Produktionsmitteln (z.B. Futtermittel) und insbesondere Beschränkungen und Verbote zu erlassen. Im Artikel 23a der Futtermittelverordnung hat der Bundesrat diese Kompetenz ans Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement delegiert. Der Artikel 23a sagt, dass das Departement die Stoffe festlegen kann, deren Verwendung als Futtermittel verboten ist. Alle zur Verfütterung verbotenen Stoffe sind im Anhang 4 der Futtermittelbuch-Verordnung aufgeführt. Seit dem 1. März 2005 ist im Anhang 4 als Buchstabe m Hanf und Produkte davon in jeder Form oder Art aufgeführt.

Keine bemerkung

Darf Hanf zur Faser- oder Ölgewinnung angebaut werden?

Ja. Hanf darf zur Faser- oder Ölgewinnung angebaut werden, wenn die Bestimmungen des Betäubungs-mittelgesetzes nicht verletzt werden. Die im Sortenkatalog des Bundesamtes für Landwirtschaft aufgeführten Hanfsorten weisen einen THC-Gehalt von weniger als 0.3 % auf und entsprechen den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes. Im weiteren sind beim Anbau von Hanf zur Faser- oder Ölgewinnung bestehende kantonale Bestimmungen und Meldpflichten zu beachten.

Zur Gewinnung von Öl zu technischen Zwecken kann man sogar Drogenhanf legal Anbauen, Technisches Öl ist jedoch sehr billig. Für die Gewinnung von Öl als Lebensmittel wird einzig der Hanf aus dem Sortenkatalog angebaut und verwertet.

Darf Hanf auf dem eigenen Landwirtschaftsbetrieb angebaut und an Nutztiere verfüttert werden?

Nein. Unabhängig davon, ob Hanf auf dem eigenen Landwirtschaftsbetrieb angebaut oder von einer anderen Person erhalten wurde, darf Hanf nicht an Nutztiere verfüttert werden. Das Fütterungsverbot gilt auch für Sorten mit weniger als 0.3 % THC-Gehalt.

Industriehanf -Saamen als Lebensmittel dürfen den Grenzwert von 20mg/kg nicht überschreiten dies sind 0,0002% THC also 1500 x weniger.

Was passiert, wenn nach dem 1. März 2005 ein Landwirt trotz des Verbots Hanf an Kühe verfüttert?

Die Vollzugsbehörde wird den Hanf beschlagnahmen und sicherstellen. Im weiteren kann gemäss der Verordnung des EVD über die Qualitätssicherung bei der Milchproduktion eine Milchliefersperre verhängt werden, wenn verbotene Stoffe verfüttert worden sind.

Keine Bemerkung

Darf Hanf als Einstreu für Nutztiere eingesetzt werden? Hanf darf auch als Einstreu für Nutztiere nicht verwendet werden. Die Einstreu wird oft auch gefressen. Einstreuen kann deshalb in diesem Fall dem Verfüttern gleichgesetzt werden.

Es ist unverständlich weshalb die Hanfeinstreu aus Industriehanf für Nutztiere verboten wurde das 0,3% THC befindet sich ja zum grössten Teil in den Blüten, nicht in der Einstreu. Dazu kommt dass die ganzen versuche mit Drogenhanf gemacht wurden und diesen möchte ich auch nicht als einstreu für Nutztiere genau so wenig wie ich auch keine Drogen in meiner Hausisolation haben möchte. Es sei hier auch erwähnt das Getreidestroh als Nutztiereinstreu verboten werden sollte die Tiere könnten ja das Mikotoxin auch fressen.

Könnte man einen Toleranzwert für THC in Milch und Milchprodukten einführen?

Nach Art. 1 der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung dürfen Stoffe nur in gesundheitlich unbedenklichen und technisch unvermeidbaren Mengen in Lebensmitteln vorhanden sein. Da Hanf kein wichtiges und unverzichtbares Futtermittel für Milchkühe ist, kann die Kontamination der Milch einfach vermieden werden, indem auf die Fütterung mit Hanf verzichtet wird. In solchen Fällen ist es in der Regel nicht üblich, einen Toleranzwert festzulegen. Falls trotz allem ein solcher Toleranzwert festgelegt würde, so würde man ihn wohl sehr tief festlegen: bei 1 μg/kg Milch oder tiefer.

Beim Fütterungsversuch BAG ALP wurde 500g Hanfmehl mit 0,43% THC verfüttert davon fand man in der Milch 225 μg/kg, mein Hanf-Presskuchen nach Lebensmittelverordnung hat einen THC Gehalt von 0,0002% das ist 2150 x weniger und so währen wir auch mit 1500g verfüttertem Presskuchen pro Tag unter den vorgeschlagenen 1 μg/kg Milch.

Da ich Jährlich Tonnenweise Industriehanf-Samen aus dem In und Ausland einkaufe und zu Salatöl verarbeite fallen auch grosse mengen an Presskuchen an. Das Fütterungsverbot trifft mich Finanziell und ich habe ein Wirtschaftliches Interesse daran Industriehanf- Presskuchen als Soiamehl-Ersatz zu verkaufen. Gerne würde ich Sie zu der Aussprache im BLW begleiten und Sie weiterhin Beraten.

Hanfige Grüsse

André Fürst

„Factsheet Hanf in der Tierernährung“ PDF

P.S.

Es ist für Landwirte welche Hanf aus dem Sortenkatalog als Ölsaat für Lebensmittel anbauen wichtig ,das Öl und den Presskuchen zu vermarkten. Gewinnbringend wird der Anbau aber erst bei einer Doppelnutzung der Ernte, indem der Agronom die anfallenden Fasern und die Schäben auch noch nutzen kann.

Leider brauchte der vom Anwaltsverband ausgeschlossene Liz. Jur. J-P Egger ein neues Beschäftigungsfeld und er nahm sich der Produktion von Futtermitteln an. Das Problem begann damit dass Egger (Sana Sativa) „Natur-Hanf“ (2-3%) als Futtermittel für glückliche Kühe vermarktete.

  • En s'appuyant sur des expérimentations contestables ou parcellaires, l'Office fédéral de l'agriculture (OFAG) suisse a interdit l'affouragement du bétail au chanvre sous toutes ses formes et l'utilisation comme litière.
Artikel modifiziert Freitag 3. November 2006 19:37, Erscheinungsdatum Montag 30. Januar 2006 00:35

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