Cannabis 2008: Update zum Cannabisbericht 1999
Die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF) hat im Jahre 1999 einen «Cannabisbericht» veröffentlicht. Zur Überprüfung der damals formulierten Empfehlungen hat sie im Sommer 2007 eine Studie in Auftrag gegeben, die seither publizierte wissenschaftliche Literatur zu sichten. Im Vordergrund stand dabei die Frage, ob sich die Gefährdung durch den Konsum von Cannabis für die Konsumierenden wie auch für die Bevölkerung seit 1999 verändert hat.
Oktober 2008
5. Empfehlungen
Die Kommission bleibt grossmehrheitlich bei ihrer im Cannabisbericht 1999 formulierten Empfehlung, die Zugänglichkeit von Cannabisprodukten über ein Regulierungsmodell zu steuern, das der Prävention und insbesondere dem Jugendschutz die notwendige Beachtung schenkt. Eine solche Lösung würde eine materiellrechtliche Strafbefreiung für den eigenen Konsum und seine Vorbereitungshandlungen beinhalten. In Berücksichtigung der internationalen Konventionen bliebe der Grosshandel strafbar. Dies schliesst aber nicht aus, dass für den Kleinhandel im oben beschriebenen Rahmen eine Opportunitätsregelung geschaffen wird. Die rechtliche Grundlage dazu wäre im Betäubungsmittelgesetz festzulegen.












